Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 674 vom 30.11.2022

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Qualifikationsprüfung 2023 für den Einstieg in der dritten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 15. November 2022, Az. 26-P 3534-3/19

1In der Zeit vom 29. Juni bis 7. Juli 2023 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2023 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2020 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2020 mit der Ausbildung begonnen haben.

2Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2023 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 25. September bis 5. Oktober 2023 statt.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 26. Februar 2019 (BGBl. I S. 171) geändert worden ist, mit der Maßgabe, dass an die Stelle des § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StBAPO in der am 3. November 2022 geltenden Fassung § 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StBAPO in der am 4. November 2022 geltenden Fassung tritt.

4Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 10. März 2023 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 5Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor