Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 677 vom 30.11.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 1 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Rosenheim

  1. 2. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg

  1. 3. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Amberg

  1. 4. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Augsburg, Erding und Nürnberg

Die Stelle in Nürnberg kann ausschließlich mit einer Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin oder einem Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 5. Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München

Die Stelle umfasst die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bereich der Vermögensabschöpfung und die Tätigkeit als Leiter der Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV). Die Bewerber müssen deshalb über einschlägige Erfahrungen in diesen Aufgaben verfügen. Die Bereitschaft für Dienstreisen wird vorausgesetzt.

  1. 6. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Coburg und Nürnberg-Fürth

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1 und 5 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. März 2023 (Nr. 5)
  • 1. April 2023 (Nr. 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 und 5 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 2, 3, 4 und 6 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 19. Dezember 2022.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stelle entgegengesehen:

Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Miesbach in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen.

Die ausgeschriebene Stelle kann auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 19. Dezember 2022.

III.

Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (www.hfoed.bayern.de) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene aus. Sie gliedert sich in sechs Fachbereiche und die Zentralverwaltung. Der Fachbereich Rechtspflege bildet in der Fachlaufbahn Justiz die Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Beruf des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie für den Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten im Rahmen eines Fachstudiums aus. Darüber hinaus ist der Fachbereich in die berufliche Fortbildung und die weiterführende Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten eingebunden.

Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, sieht Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um den Dienstposten einer/eines hauptamtlichen Hochschullehrerin/Hochschullehrers aus der 4. Qualifikationsebene (Besoldungsgruppe R 1 mit Lehrzulage) an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg entgegen. Der Dienstposten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere

  • die Konzeption und vollständige Durchführung von Lehrveranstaltungen am Fachbereich Rechtspflege einschließlich der Erstellung und Bewertung von Leistungsnachweisen,
  • die Konzeption und Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen überwiegend für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie
  • der Einsatz in der modularen Qualifizierung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. September 2012 (JMBl. S. 120) sowie auf Art. 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföDG) Bezug genommen.

Der Fachbereich Rechtspflege befindet sich derzeit in Starnberg und soll nach Pegnitz verlagert werden. Die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Dienstortwechsel von Starnberg nach Pegnitz wird erwartet.

Zur Bewerbung aufgefordert sind Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der BesGr. R 1. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Der ausgeschriebene Dienstposten ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Die Bewerbung hat unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen sowie unter Beifügung einer Einverständniserklärung zur Einsicht in die bei der Justiz geführten Personalakten an die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, Josef-Sigl-Str. 4, 82319 Starnberg, zu erfolgen.

Für Informationen steht die Fachbereichsleitung unter Tel. 08151/9156-0 zur Verfügung.

Bewerbungsfrist: 19. Dezember 2022.

IV.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freiwerdende Notarstellen:

Nürnberg
frei ab 1. Dezember 2022
(derzeitige Inhaberin:
Notarin Dr. Ursula Geßner
evtl. in Bürogemeinschaft mit
Notarin Dr. Claudia Balzer)
Illertissen
frei ab 1. März 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Reinhard Kössinger)
Erding
frei ab 1. April 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Rudolf Burghart
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Michael Inninger)
Fürstenfeldbruck
frei ab 1. April 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Johann Siller
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Hubert Krebs)
Hofheim
frei ab 1. April 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Thomas Goppert)
Ingolstadt
frei ab 1. April 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Christian Auktor)
Weißenburg i.Bay.
frei ab 1. April 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Helmut Stigler)
Bamberg
frei ab 1. Mai 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Michael Eigner
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg)
Nürnberg
frei ab 1. Mai 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Werner Sommerhäuser
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Michael Reindl)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. März 2023 (Notarstelle in Illertissen)
  • 1. April 2023 (Notarstellen in Nürnberg/Dr. Geßner, Erding, Fürstenfeldbruck, Hofheim, Ingolstadt und Weißenburg i.Bay.)
  • 1. Mai 2023 (Notarstellen in Bamberg und Nürnberg/Dr. Sommerhäuser)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerber um die Notarstelle in Nürnberg/Dr. Geßner haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Bürogemeinschaft einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Bürogemeinschaft zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Bürogemeinschaft nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine Bürogemeinschaft zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b und Nr. 6 der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber um die Notarstellen in Erding, Fürstenfeldbruck, Bamberg und Nürnberg/Dr. Sommerhäuser haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2022.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.

Personalnachrichten

Einstellungen in den Notardienst

In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2022/1 voraussichtlich bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) eingestellt. Für die Einbeziehung in den Bewerberkreis ist ein Gesamtergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 11,50 Punkten erforderlich.

Wurde die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, muss das Gesamtergebnis von 11,50 Punkten auch nach Umrechnung durch das bayerische Landesjustizprüfungsamt erreicht sein. Für die Umrechnung sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich. Danach wird bis einschließlich der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2021/2 der schriftliche Prüfungsteil mit 75 Prozent, der mündliche Teil mit 25 Prozent gewichtet. Ab der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2022/1 wird der schriftliche Prüfungsteil mit 70 Prozent, der mündliche Teil mit 30 Prozent gewichtet. Maßgeblich für die Zuordnung eines außerhalb von Bayern erbrachten Prüfungsergebnisses ist der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung. Stichtag ist der 13. Juni 2022 (Beginn des schriftlichen Teils der ZJS 2022/1 in Bayern), d. h. jeder Prüfungsteilnehmer, dessen schriftliche Prüfungen nach diesem Stichtag, zeitgleich oder jedenfalls mit einer Überschneidung stattfinden, fällt unter die neue Regelung (70:30).

Gesuche um die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 5. Januar 2023 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.