Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 704 vom 14.12.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2179-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Sonstige soziale Hilfen

2179-A

Änderung der Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der
Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 29. November 2022, Az. III1/6627-1/56

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern vom 19. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 158) wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 1 der Einleitung werden die Wörter „in den Jahren 2021 und 2022“ durch die Wörter „in den Jahren 2023 bis 2025“ ersetzt.
1.2
Nr. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

3Die Förderung der Kommunen in den Jahren 2023 bis 2025 soll dazu beitragen, dass auch in finanzschwachen und vor besonderen demografischen Herausforderungen stehenden Kommunen Mehrgenerationenhäuser vorgehalten werden können.“

1.3
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Spiegelstrich 2 werden die Wörter „im Jahr 2019“ durch die Wörter „im Jahr 2021“ ersetzt.
1.3.2
In Spiegelstrich 3 werden die Wörter „im Jahr 2019“ durch die Wörter „im Jahr 2021“, die Wörter „in der Zeit bis 2030“ durch die Wörter „in der Zeit bis 2033“ und die Wörter „im Jahr 2030“ durch die Wörter „im Jahr 2033“ ersetzt.
1.3.3
In Spiegelstrich 5 Satz 3 werden die Angabe „Projektjahr 2021“ durch die Angabe „Projektjahr 2023“ und die Wörter „Zuwendungsantrag bis 31. Mai 2021“ durch die Wörter „Zuwendungsantrag bis 31. Mai 2023“ ersetzt.
1.4
In Nr. 5 Satz 1 werden die Wörter „in den Jahren 2021 und 2022“ durch die Wörter „in den Jahren 2023 bis 2025“ ersetzt.
1.5
Nr. 7 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In Satz 1 werden die Angabe „Jahr 2021“ durch die Angabe „Jahr 2023“ und die Wörter „zum 31. Mai 2021“ durch die Wörter „zum 31. Mai 2023“ ersetzt.
1.5.2
In Satz 2 werden die Wörter „das Jahr 2022“ durch die Wörter „das Jahr 2024“ und die Wörter „bis zum 31. Dezember 2021“ durch die Wörter „bis zum 31. Dezember 2023, der Antrag für das Jahr 2025 bis zum 31. Dezember 2024“ ersetzt.
1.6
In Nr. 12 Satz 2 werden die Wörter „Zweijahreszeitraum von 2021 bis 2022“ durch die Wörter „Dreijahreszeitraum 2023 bis 2025“ ersetzt.
1.7
In Nr. 14 Satz 2 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
1.8
Die Anlagen 1 und 2 werden durch die dieser Bekanntmachung beigefügten Anlagen 1 und 2 ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor



Anlagen