7803.2-L
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Vergütungen und Erstattungen von
Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(Bildungskostenregelung – StMELF)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 1. Dezember 2022, Az. A1-7161-1/49
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie für die Gewährung von Vergütungen und Erstattungen von Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bildungskostenregelung – StMELF) vom 9. Dezember 2019, Az. A1-7161-1/49 (BayMBl. 2020 Nr. 9), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In der Tabellenspalte „Lehrgänge, Schulungen, regionale Wettbewerbe“ wird die Angabe „,27,80“ durch die Angabe „30,50“ ersetzt.
- 1.1.2
- In der Tabellenspalte „Prüfungen“ wird die Angabe „40,40“ durch die Angabe „44,40“ und die Angabe „55,75“ durch die Angabe „61,30“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 3.1 wird die Angabe „6,85“ durch die Angabe „7,50“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 3.2 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Das Wort „volle“ und die Angabe „à 60 Minuten“ werden gelöscht.
- 1.3.2
- Die Angabe „12,00“ wird durch die Angabe „13,20“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 3.4 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Die Tabellenspalte „Kostenart“ erhält folgende neue Fassung:
„Referenten für überbetriebliche Bildungsmaßnahmen sowie Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf Prüfungen gemäß § 53 und § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) *)“
- 1.4.2
- Die Tabellenspalte „Lehrgänge, Schulungen, regionale Wettbewerbe“ Nr. 1 erhält folgende neue Fassung:
- 1.
- Referentenhonorar
- a)
- 30,90 €/Std.
- b)
- im begründeten Einzelfall können für Fremdreferenten im Rahmen der Vorbereitung auf die Meisterprüfung höhere Referentenhonorare gewährt werden **)
- 1.5
- Nr. 4 Tabellenspalte „Prüfungen“ wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Die Angabe „30“ wird durch die Angabe „unter 60“ ersetzt.
- 1.5.2
- Die Angabe „0,85“ wird durch die Angabe „0,90“ ersetzt.
- 1.5.3
- Die Angabe „1,70“ wird durch die Angabe „1,85“ ersetzt.
- 1.5.4
- Die Angabe „2,05“ wird durch die Angabe „2,25“ ersetzt.
- 1.5.5
- Die Angabe „2,30“ wird durch die Angabe „2,50“ ersetzt.
- 1.5.6
- Die Angabe „2,90“ wird durch die Angabe „3,20“ ersetzt.
- 1.5.7
- Die Angabe „3,50“ wird durch die Angabe „3,85“ ersetzt.
- 1.5.8
- Die Angabe „45 Min. 2,05 €“ wird gestrichen.
- 1.5.9
- Vor der Angabe „60 Min.“ wird das Wort „bis“ eingefügt und die Angabe „2,75“ durch die Angabe „3,00“ ersetzt.
- 1.5.10
- Die Angabe „3,40“ wird durch die Angabe „3,75“ ersetzt.
- 1.5.11
- Die Angabe „4,05“ wird durch die Angabe „4,45“ ersetzt.
- 1.5.12
- Die Angabe „4,50“ wird durch die Angabe „4,95“ ersetzt.
- 1.5.13
- Die Angabe „5,40“ wird durch die Angabe „5,90“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 4.1 Tabellenspalte „Prüfungen“ wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- Die Angabe „38,60“ wird durch die Angabe „42,40“ ersetzt.
- 1.6.2
- Die Angabe „12,50“ wird durch die Angabe „13,75“ ersetzt.
- 1.6.3
- Die Angabe „38,60“ wird durch die Angabe „42,40“ ersetzt.
- 1.7
- Nach der Fußnote „*“ wird nach dem Wort „unberührt“ eine weitere Fußnote „**“ eingefügt:
- „**)
- Dies ist nur zulässig, sofern:
- für die Vermittlung der Lehrgangsinhalte Spezialwissen erforderlich ist und nach Wertung von Vergleichsangeboten keine Fremdreferenten gefunden werden, die ihre Referententätigkeit zu dem in Nr. 3.4 1 Buchst. a) festgesetzten Honorar ausüben und
- die Mehrkosten aus dem von den Lehrgangsteilnehmern zu entrichtenden Eigenanteil auf Grundlage Bildungsförderungsrichtlinie Nr. 1.4.1.3 bestritten werden.“
- 1.8
- Im Punkt „Geltungsdauer“ Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2022 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor