Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 750 vom 21.12.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 3 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München – Auswärtige Senate in Bamberg

  1. 2. Vizepräsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München I und Nürnberg-Fürth

  1. 3. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Dillingen a.d.Donau

  1. 4. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg und Nürnberg-Fürth

Die Stelle in Nürnberg-Fürth kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf sieben Zehntel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 5. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg und Würzburg

  1. 6. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg

Die Stelle beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

  1. 7. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg

  1. 8. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Weiden i.d.OPf.

  1. 9. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Augsburg

Die Stelle kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 3 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Februar 2023 (Nr. 3)
  • 1. März 2023 (Nrn. 1 und 2 – Stelle München I)
  • 1. April 2023 (Nr. 2 – Stelle Nürnberg-Fürth)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 3 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4 bis 9 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 10. Januar 2023.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Geschäftsleiter bei dem Landgericht Würzburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  2. 2. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Dachau in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  3. 3. Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  4. 4. Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  5. 5. Herausgehobener Sachbearbeiter und Leiter des Sachgebiets „Fortbildung des richterlichen Dienstes“ bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Die Geschäftsaufgabe umfasst schwerpunktmäßig die völlig eigenständige Organisation und Koordination des Fortbildungswesens des richterlichen Dienstes sowie die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Richter und Beamten mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene. Vorausgesetzt werden daher umfassende, sichere und in der Praxis langjährig erprobte Fachkenntnisse insbesondere im Bereich des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes sowie im Richter-, Beamten- und Haushaltsrecht einschließlich der Verwaltungsvorschriften und Nebengesetze sowie hohe fachliche-methodische Kompetenzen. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 11, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  6. 6. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
  7. 7. Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 10. Januar 2023.

III.

Bei dem Oberlandesgericht Nürnberg ist demnächst die/der

Gleichstellungsbeauftragte

neu zu bestellen.

Entsprechenden Bewerbungen von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Nürnberg wird bis

10. Januar 2023

entgegengesehen. Diese sind zu richten an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg und auf dem Dienstweg vorzulegen.