Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 77 vom 02.02.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2022/2024 nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Januar 2022, Az. IV.1-BS6111.0-PRA.111 567

Im Jahr 2022 wird der Vorbereitungsdienst (September 2022/2024) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

1.Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) zugelassen werden, die

1.1
die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBI. S. 180) geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBI. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBI. S. 657, BayRS2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Realschulen bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen gleichwertig anerkannt worden ist,
1.2
die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
1.3
die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

2.Vorbereitungsdienst September 2022/2024

2.1
Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

13. September 2022 bis 9. September 2024

Ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar ist nicht möglich.

2.2
Meldung zum Vorbereitungsdienst

Alle Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern können ab dem 13. Februar 2022 unter www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp mit Hilfe des Formularservers die Meldeunterlagen online ausfüllen, ausdrucken und händisch unterschreiben. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich ebenfalls unter angegebenem Link.

2.3
Meldefrist

Die unterschriebenen Meldeunterlagen müssen innerhalb der Meldefrist per Post an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, VDRS, Marktplatz 41 a+b, 91710 Gunzenhausen übermittelt werden:

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist): 13. April 2022

Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum im Staatsministerium entscheidend.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen im Rahmen der Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an Referat IV.1 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu richten.

2.4
Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare (m/w/d) im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

3.Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Stefan Graf

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 5