Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 99 vom 16.02.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2032.4-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Dienstreisen, Reisekosten

2032.4-J

Berichtigung

vom 27. Januar 2022

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug des Bayerischen Reisekostengesetzes, des Bayerischen Umzugskostengesetzes und der Bayerischen Trennungsgeldverordnung vom 8. November 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 60) wird wie folgt berichtigt:

1.
Nr. 1.13 wird wie folgt gefasst:
„1.13
Die bisherige Nr. 1.4 wird Nr. 1.5 und wie folgt geändert:
1.13.1
In der neuen Nr. 1.5.1 Satz 3 wird die Angabe „3.5 Satz 2“ durch die Angabe „3.5.1 Satz 4 und 5“ ersetzt.
1.13.2
In der neuen Nr. 1.5.2 wird die Angabe „Nr. 1.4.1“ durch die Angabe „Nr. 1.5.1“ ersetzt.“
2.
Der Nr. 1.15 wird folgende Nr. 1.15.3 angefügt:
„1.15.3
In der neuen Nr. 1.7.7 wird die Angabe „Nrn. 1.6.2 bis 1.6.4“ durch die Angabe „Nrn. 1.7.2 bis 1.7.4“ ersetzt.“
3.
Nr. 1.16 wird wie folgt gefasst:
„1.16
Die bisherige Nr. 1.7 wird Nr. 1.8 und wie folgt geändert:
1.16.1
In der neuen Nr. 1.8.3 wird die Angabe „Nr. 1.7.2“ durch die Angabe „Nr. 1.8.2“ ersetzt.
1.16.2
In der neuen Nr. 1.8.5 wird die Angabe „Nrn. 1.7.2 bis 1.7.4“ durch die Angabe „Nrn. 1.8.2 bis 1.8.4“ ersetzt.
1.16.3
In der neuen Nr. 1.8.6 wird die Angabe „Nrn. 1.7.2 bis 1.7.5“ durch die Angabe „Nrn. 1.8.2 bis 1.8.5“ ersetzt.
1.16.4
In der neuen Nr. 1.8.7 wird die Angabe „Nrn. 1.7.2 und 1.7.3“ jeweils durch die Angabe „Nrn. 1.8.2 und 1.8.3“ ersetzt.
1.16.5
In der neuen Nr. 1.8.13 wird die Angabe „Nr. 1.7.12“ durch die Angabe „Nr. 1.8.12“ ersetzt.
1.16.6.
In der neuen Nr. 1.8.14 Satz 1 werden die Wörter „Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayRKG sowie auf Nr. 5.4 VV-BayRKG“ durch die Wörter „Art. 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BayRKG sowie auf Nr. 5.1.5 VV-BayRKG“ ersetzt.“
4.
Nr. 1.18 wird wie folgt geändert:
4.1
Der Nr. 1.18.1 werden folgende Nrn. 1.18.1 und 1.18.2 vorangestellt:
„1.18.1
In der neuen Nr. 1.10.2 wird die Angabe „Nr. 1.9.1“ durch die Angabe „Nr. 1.10.1“ ersetzt.
1.18.2
In der neuen Nr. 1.10.3 wird die Angabe „Nrn. 1.9.1 und 1.9.2“ durch die Angabe „Nrn. 1.10.1 und 1.10.2“ ersetzt.“
4.2
Die bisherigen Nrn. 1.18.1 und 1.18.2 werden die Nrn. 1.18.3 und 1.18.4.
5.
Nr. 1.20.1 wird wie folgt gefasst:
„1.20.1
In Satz 1 werden der Satzzähler 1 und nach dem Wort „Trennungstagegeldes“ das Komma und die Wörter „das in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BayTGV um 1 Euro, in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 3 BayTGV um 0,75 Euro gekürzt wird“ gestrichen.“
6.
Nr. 1.21.1 wird wie folgt gefasst:
„1.21.1
In Satz 1 wird der Satzzähler 1 gestrichen und werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst“ und die Wörter „Justizschule Pegnitz“ durch das Wort „Justizakademie“ ersetzt.“

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor