Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 114 vom 15.03.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

    Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2024 nach der
    Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das
    Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der
    Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und
    gestalterischer Fachrichtungen

    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

    vom 27. Februar 2023, Az. VI.2-BS9101.0/2/1

    Im Februar 2024 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.

    1.Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

    Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) zugelassen werden, die

    1.1
    die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 85 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird;
    1.2
    zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
    1.3
    die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

    2.Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

    2.1
    Dauer und Meldeschluss

    Der Vorbereitungsdienst Februar 2024 beginnt am 26. Februar 2024 und endet am 13. Februar 2026.

    Letzter Meldetag ist der 26. September 2023.

    2.2
    Meldeverfahren

    Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.

    Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter https://formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.

    Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

    3.Verwendung im öffentlichen Schuldienst

    Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

    Stefan Graf

    Ministerialdirektor

    StAnz. Nr. 11