Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 154 vom 05.04.2023

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 23. März 2023

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:

  1. 1. Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten (m/w/d) des Verwaltungsgerichts Ansbach (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

Es können nur Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die über eine ausreichend lange verwaltungsrichterliche Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richterin/Richter (m/w/d) am Verwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof auf Lebenszeit sowie Erfahrung als Juristin/Jurist (m/w/d) in der öffentlichen Verwaltung verfügen und bei denen die Eignung für eine Verwendung als Vizepräsidentin/Vizepräsident eines Verwaltungsgerichtes (m/w/d) in der aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt wurde.

Das Amt erfordert besonders ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Führungskompetenz (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen),
  • Sozialkompetenz (Fähigkeit zum Dialog und Kompromiss),
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, zur Darstellung justizieller Belange in Reden und Ansprachen,
  • Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen.

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung

  • von mindestens zwei Jahren als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (oder einem Oberverwaltungsgericht) oder
  • von mindestens zwei Jahren als Juristin/Jurist (m/w/d) in der Ministerialverwaltung (oder einer vergleichbaren Verwaltung auf europäischer/internationaler Ebene) oder
  • von mindestens zwei Jahren als Juristin/Jurist (m/w/d) am Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht (oder einem anderen obersten Gerichtshof des Bundes oder einem vergleichbaren Gericht auf europäischer/internationaler Ebene)

verfügen.

  1. 2. Eine oder mehr Stellen einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d) am Verwaltungsgericht Ansbach (Besoldungsgruppe R 2)
  2. 3. Eine Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d) am Verwaltungsgericht Augsburg (Besoldungsgruppe R 2)
  3. 4. Eine Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d) am Verwaltungsgericht Bayreuth (Besoldungsgruppe R 2)
  4. 5. Eine Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d) am Verwaltungsgericht München (Besoldungsgruppe R 2)

Für die unter den Nrn. 2 bis 5 ausgeschriebenen Stellen können nur Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die bereits über hinreichende verwaltungsrichterliche Berufserfahrung als Richterin/Richter (m/w/d) am Verwaltungsgericht auf Lebenszeit verfügen und bei denen die Eignung für eine Verwendung als Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter (m/w/d) am Verwaltungsgericht in der aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt wurde.

Die unter den Nrn. 2 bis 5 ausgeschriebenen Ämter erfordern ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Verhandlungsgeschick,
  • Fähigkeit zur Leitung und Organisation des Spruchkörpers (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen),
  • Fähigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren und zu fördern.

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist (m/w/d) in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen. Dem wird eine ausreichend lange Berufserfahrung als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gleichgestellt.

Bewerbungen um diese Stellen sind bis 28. April 2023 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen.

Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerberinnen/ Bewerber (m/w/d) im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.