Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 188 vom 26.04.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Veröffentlichung des Termins der Abiturprüfung 2025
zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife und der
Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. April 2023, Az. VI.6-BS9500.0-6/2/2

  1. 1. Die schriftliche Abiturprüfung 2025 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: Mittwoch, 28. Mai 2025
Biologie: Freitag, 30. Mai 2025
Betriebswirtschaftslehre
mit Rechnungswesen:
Freitag, 30. Mai 2025
Pädagogik/Psychologie: Freitag, 30. Mai 2025
Gestaltung-Praxis: Freitag, 30. Mai 2025
Physik: Freitag, 30. Mai 2025
Internationale Betriebswirtschafts- und
Volkswirtschaftslehre:
Freitag, 30. Mai 2025
Gesundheitswissenschaften: Freitag, 30. Mai 2025
Englisch: Montag, 2. Juni 2025
Mathematik: Mittwoch, 4. Juni 2025
  1. 2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 28. April bis 16. Mai 2025 durchgeführt werden.
  2. 3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 28. Februar 2025 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
  3. 4. Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Donnerstag, den 22. Mai 2025, von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 28. Februar 2025 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule einzureichen. Personen, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 13. Dezember 2024 dafür an einem Gymnasium anmelden.
  4. 5. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
  5. 6. Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
  6. 7. Zeugnisdatum für die fachgebundene Hochschulreife ist Freitag, der 11. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 17