Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 193 vom 26.04.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Allgemeines

2235.1.1.1-K

Das Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 12 und 13
des neunjährigen Gymnasiums sowie in den Jahrgangsstufen II und III des Kollegs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. April 2023, Az. V.9-BS5310.0/14/1

1Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums sowie in den Jahrgangsstufen II und III des Kollegs am Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung (Aufbaumodul) teil. 2Gemeinsam mit dem Modul zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 9 und dem Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung in der Jahrgangsstufe 11 fördert es – dem Gesamtkonzept der beruflichen Orientierung am Gymnasium entsprechend – das im LehrplanPLUS verankerte schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel der beruflichen Orientierung am Gymnasium.

3Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt hierzu Folgendes fest:

  1. 1. Ziele und Inhalte

1Ziele und Inhalte des Aufbaumoduls sind im Fachlehrplan „Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung“ festgelegt. 2Sie sind Gegenstand von fünf den Lernbereichen des Lehrplans entsprechenden Projekttagen zur beruflichen Orientierung sowie deren Vor- und Nachbereitung. 3Die Projekttage widmen sich – die Phasen der beruflichen Orientierung begleitend – der Selbsterkundung, der Berufserkundung, der Studienerkundung, der Bewerbung sowie der Reflexion. 4Dadurch vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre Berufsfindungskompetenz, d. h. die Fähigkeit, eigenständig eine reflektierte Berufswahlentscheidung zu treffen, und bereiten ihre persönliche Entscheidung über den weiteren nachschulischen Bildungsweg vor.

  1. 2. Zeitlicher Rahmen

1Die Schule gestaltet die Projekttage in den Ausbildungsabschnitten 12/1 bis 13/1 bzw. II/1 bis III/1 und erforderlichenfalls auch noch zu Beginn des Ausbildungsabschnitts 13/2 bzw. III/2. 2Sie berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die berufsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler und stellt eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit für die einzelnen Projekttage zur Verfügung. 3Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Angebote am jeweiligen Projekttag. 4Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:

  • Thema des Projekttags,
  • Termin,
  • zeitlicher Rahmen,
  • Treffpunkt,
  • Lernort,
  • Lerngruppe,
  • beteiligte Lehrkräfte,
  • Kurzbeschreibung der Angebote,
  • externe Partner,
  • erforderliche Materialien,
  • Hinweise zur Vor- und Nachbereitung,
  • ggf. Voraussetzungen für die Teilnahme.

5Terminierung und zeitlicher Umfang der Angebote liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der jeweiligen Schule.

  1. 3. Projekttage und externe Partner

1Konstitutiv für die Projekttage sind die Förderung der Berufsfindungskompetenz, die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren externen Partnern sowie die Vor- und Nachbereitung durch die Schülerinnen und Schüler. 2Zur Vor- und Nachbereitung sollen die Schülerinnen und Schüler einen digitalen Selbstlernkurs bearbeiten. 3Ein hierfür konzipiertes Angebot wird den Schulen auf der mebis Lernplattform zur Verfügung gestellt. 4Schulen, die mebis nicht nutzen, können eine Zusammenstellung von im mebis-Kurs enthaltenen Links und Materialien beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung anfordern. 5Die Bearbeitung des digitalen Selbstlernkurses auf einem privaten Rechner kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

6Wenn ein staatliches Gymnasium eine Kooperationsvereinbarung mit einem außerschulischen Partner abschließt, ist dafür das Muster auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu verwenden. 7Schließt ein kommunales oder privates Gymnasium eine Kooperationsvereinbarung ab, wird empfohlen, sich an diesem Muster zu orientieren.

  1. 4. Dokumentation

1Jede Schülerin und jeder Schüler dokumentiert die im Rahmen des Aufbaumoduls wesentlichen individuellen Recherche- und Reflexionsergebnisse sowie entsprechende Nachweise zur Vertiefung des eigenen Prozesses der beruflichen Orientierung in einem Portfolio, auch als Grundlage für spätere Beratungs-, Entscheidungs- und ggf. Bewerbungsprozesse.

2Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler über die Anforderungen an das Portfolio und die Kriterien für dessen Überprüfung. 3Für die Abgabe des Portfolios legt sie einen verbindlichen Termin im Ausbildungsabschnitt 13/2 bzw. III/2 fest.

4Das Portfolio wird nach der Überprüfung wieder an die Schülerin oder den Schüler zurückgegeben; eine etwaige digitale Speicherung wird gelöscht (§ 40 Satz 3 i. V. m. § 37 Satz 2 Nr. 2 b BaySchO).

  1. 5. Zeugnisbemerkung

1Die Teilnahme am Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung wird auf Grundlage des Portfolios durch eine den erzielten Fortschritt beschreibende Bemerkung im Abiturzeugnis bestätigt. 2Die Zeugnisbemerkung orientiert sich an folgenden vier Abstufungen: „Die Schülerin bzw. der Schüler hat am Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung

  • mit sehr großem Erfolg teilgenommen.
  • mit großem Erfolg teilgenommen.
  • mit Erfolg teilgenommen.
  • teilgenommen.“

3Erfolgt keine Abgabe des Portfolios oder lässt die Dokumentation im Portfolio auf eine mangelhafte bzw. ungenügende Teilnahme schließen, entfällt die Zeugnisbemerkung.

  1. 6. Weitere Rahmenbedingungen
a)
Angebote im Rahmen des Aufbaumoduls

1Die Angebote im Rahmen des Aufbaumoduls orientieren sich an den Zielen des Gymnasiums, am Jahrgangsstufenprofil (Grundlegende Kompetenzen) und am Fachlehrplan zum Aufbaumodul, an den berufsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler, den personellen Kapazitäten der Schule sowie der Verfügbarkeit externer Partner. 2Das Aufbaumodul findet grundsätzlich in der Schule statt.

b)
Pflichtveranstaltungen

1Die Veranstaltungen im Rahmen des Aufbaumoduls sind Pflichtveranstaltungen der Schule. 2Die Schülerinnen und Schüler genießen bei der Teilnahme an diesen schulischen Pflichtveranstaltungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 3Maßgeblich für die Ausdehnung dieses Schutzes auf Tätigkeiten außerhalb des engeren Schulbereichs ist, dass die Schule weiter gestaltenden organisatorischen Einfluss auf die externe Durchführung des Seminars hat. 4Dies hat die Schule bei der Kooperation mit außerschulischen Partnern sicherzustellen. 5Im Übrigen ist die Schule verpflichtet, in Zweifelsfällen mit dem Träger der Schülerunfallversicherung abzuklären, inwieweit der Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung greift.

c)
Lehrkräfteeinsatz

1Die Koordination des Aufbaumoduls und der Angebote zur Studien- und Berufsorientierung (StuBo) im Rahmen der Projekttage liegt in der Zuständigkeit der Koordinatorin bzw. des Koordinators der beruflichen Orientierung (KBO). 2Zu deren bzw. dessen Unterstützung benennt die Schule ein Team aus Lehrkräften (StuBo-Team). 3Je nach Aufgabenverteilung vor Ort kommen als weitere Lehrkräfte neben der oder dem KBO im StuBo-Team insbesondere die Beratungslehrkraft, die Oberstufenkoordination sowie Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Wirtschaft und Recht in Betracht. 4Die Mitarbeit steht aber allen Lehrkräften, unabhängig von ihrer Lehrbefähigung offen. 5Bei der Studienerkundung wirken die Leiterinnen und Leiter der Wissenschaftspropädeutischen Seminare im jeweiligen Abiturjahrgang mit. 6Das Nähere regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter.

d)
Anordnungen, Unentgeltlichkeit, Verschwiegenheit

Die Schule hat die Schülerinnen und Schüler darüber zu belehren,

  • dass sie während der Teilnahme an Veranstaltungen bei externen Partnern auch den Anordnungen der zuständigen Beschäftigten Folge zu leisten haben,
  • dass sie einer dort bestehenden Hausordnung unterliegen,
  • dass sie für ihre Tätigkeit im Rahmen des Aufbaumoduls kein Entgelt fordern oder entgegennehmen dürfen und
  • dass sie zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen des Aufbaumoduls in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.
e)
Fahrten

Für Fahrten im Rahmen des Aufbaumoduls gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204).

  1. 7. Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung gilt für den Bildungsgang des neunjährigen Gymnasiums und an den Kollegs ab demjenigen Abiturjahrgang, der im Schuljahr 2024/2025 in die Qualifikationsphase eintritt.

  1. 8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor