Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 196 vom 26.04.2023

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.2-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Juristen

2038.3.3.2-J

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
der Justiz und des Innern, für Sport und Integration und
der bayerischen Rechtsanwaltskammern

vom 6. April 2023, Az. G1 - 2220 - IX - 12241/2017

1.
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung) vom 28. April 2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.6.1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Nr. 1.6.1.1 wird am Ende des letzten Spiegelstrichs ein Strichpunkt angefügt.
1.1.2
In den Nrn. 1.6.1.2 bis 1.6.1.6 wird jeweils im Wortlaut vor den Spiegelstrichen das Wort „Im“ durch das Wort „im“ ersetzt und am Ende des letzten Spiegelstrichs ein Strichpunkt angefügt.
1.1.3
In Nr. 1.6.1.7 wird im Wortlaut vor den Spiegelstrichen das Wort „Im“ durch das Wort „im“ und der Punkt am Ende des letzten Spiegelstrichs durch einen Strichpunkt ersetzt.
1.1.4
Folgende Nr. 1.6.1.8 wird angefügt:
„1.6.1.8
im Berufsfeld 8 (Informationstechnologierecht und Legal Tech):
  • Rechtsanwälte, die bereits seit drei Jahren in Deutschland zugelassen und zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung für Informationstechnologierecht berechtigt sind.“
1.2
Nr.  1.7 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Es wird folgende neue Nr. 1.7.2 eingefügt:
„1.7.2
Im Fall einer Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit reduziert sich die Zahl der zu erbringenden Ausbildungsleistungen angemessen.“
1.2.2
Die bisherige Nr. 1.7.2 wird Nr. 1.7.3.
1.3
In Nr. 3.4 wird die Angabe „(§ 53 Abs. 4 Satz 2 BRAO)“ durch die Angabe „(§ 53 Abs. 2 Satz 2 BRAO)“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2023 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium
der Justiz
Bayerisches Staatsministerium des Innern,
für Sport und Integration
Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor

Rechtsanwaltskammer München Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Anne Riethmüller

Präsidentin der Rechtsanwaltskammer München

Dr. Uwe Wirsching

Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Rechtsanwaltskammer Bamberg
Ilona Treibert

Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg