Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 198 vom 26.04.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2232.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Volksschulen (Grund- und Hauptschulen - ab 2013: Grund- und Mittelschulen)
  • Allgemeines

2232.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Mittagsbetreuung
und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. März 2023, Az. IV.8-BS7369.0/236/2

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 26. April 2021 (BayMBl. Nr. 316) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 5.1.1 wird die Angabe „3 323“ durch die Angabe „4 200“ ersetzt.
1.2
In Nr. 5.1.2 wird die Angabe „7 000“ durch die Angabe „9 000“ ersetzt.
1.3
In Nr. 5.1.3 wird die Angabe „9 000“ durch die Angabe „12 000“ ersetzt.
1.4
Nr. 6.1 wird wie folgt gefasst:
„6.1
Übergangsregelung

Für Mittagsbetreuungsangebote, die bis zum Inkrafttreten dieser Bekanntmachung am 28. April 2023 gefördert wurden, sind die Vorschriften dieser Bekanntmachung in ihrer bisher geltenden Fassung weiter bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 anzuwenden.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 28. April 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor