Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 219 vom 10.05.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Dieses Dokument wird berichtigt von:

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter,
Weitere Ständige Vertreter und Außenstellenleiter (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. April 2023, Az. VI.7-BO9001.1-7a.29 684

1.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Bayreuth mit Staatlicher Berufsschule III, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege, für Ernährung und Versorgung sowie mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik, unter Mitleitung der Staatlichen Berufsschule Pegnitz

Die Staatliche Berufsschule III Bayreuth führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 193 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 85 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 26 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 57 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. 39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchten die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik. Die Staatliche Berufsschule Pegnitz führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung und Metall. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 475 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

2.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg mit Staatlicher Berufsschule III sowie mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege sowie für Sozialpflege

Die Staatliche Berufsschule III Aschaffenburg führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 335 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 84 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten 194 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege wurde von 81 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.2
Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit Beruflicher Oberschule Obernburg a.Main, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Fahrzeugtechnik, Holz, Körperpflege, Metall, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 816 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule Obernburg a.Main mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 158 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Obernburg a.Main mit der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung wurde von 15 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2023 an folgenden Schulen zu besetzen:

3.1
Staatliches Berufliches Schulzentrums Neusäß mit Staatlicher Berufsschule, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Ernährung und Versorgung und mit Staatlicher Berufsfachschule für Diätassistenten

Die Staatliche Berufsschule Neusäß führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Wirtschaft und Mono. Diese wurde im Schuljahr 2021/2022 von 1 001 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neusäß besuchten 107 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Neusäß 42 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Diätassistenten Schwabmünchen besuchten 43 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.2
Staatliche Berufsschule Dingolfing

Die Staatliche Berufsschule Dingolfing führt Klassen in den Berufsfeldern Bekleidung, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall, Mono und Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 2 221 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.3
Berufliche Oberschule Traunstein, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Traunstein mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 587 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Traunstein mit den gleichen Ausbildungsrichtungen wurde von 148 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.4
Berufliche Oberschule Memmingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Memmingen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 569 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Memmingen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 85 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.5
Berufliche Oberschule Deggendorf, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Degendorf mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 459 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Deggendorf mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 103 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

4.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2023 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Neuburg a.d.Donau mit Staatlicher Berufsschule, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege sowie für Ernährung und Versorgung, mit Staatlicher Wirtschaftsschule, mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik sowie mit Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Berufsschule Neuburg a.d.Donau führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 302 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 98 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 34 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 41 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule wurde von 495 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik besuchten 110 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 423 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 80 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

5.Die Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Regensburger Land mit Staatlicher Berufsschule, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Sozialpflege, für Kinderpflege sowie für Ernährung und Versorgung, mit Staatlicher Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Universität Regensburg, mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik und mit Staatlicher Fachschule für Grundschulkindbetreuung

Die Staatliche Berufsschule Regensburg führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 410 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 60 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten 225 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 82 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. 41 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchten die Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Universität Regensburg und 50 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik. Die Staatliche Fachschule für Grundschulkindbetreuung wurde von 10 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Der Einsatz erfolgt an der Außenstelle Pielenhofen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Bei der Stellenbesetzung der Außenstellenleitung am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Regensburger Land wird die Fachrichtung Sozialpädagogik erwartet.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen dem Führungsverhalten beigemessen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
b)
gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c)
von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d)
gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e)
gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor