Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 220 vom 10.05.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Dieses Dokument wird berichtigt von:

Bewerbungs- und Auswahlverfahren; Einstellungsprüfung für die
Qualifikation zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik an Förderschulen in Bayern;
Modellversuch 2023 bis 2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. April 2023, Az. III.6-BP8027.0/2

Zur Unterstützung der Unterrichtsversorgung an Förderschulen wird zum Schuljahr 2023/2024 erstmalig die bedarfsbezogene Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst) zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik als Modellversuch angeboten. Ausbildungsbeginn ist der 11. September 2023. Zielgruppe sind hier insbesondere die bereits an Förderschulen beschäftigten Heilpädagogischen Unterrichtshilfen und Heilpädagogische Förderlehrkräfte. Die Ausbildung ist zunächst organisatorisch an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilung IV in Ansbach angegliedert. Sie richtet sich im Wesentlichen nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 26. August 2021 (GVBl. S. 571), die entsprechend angepasst wird.

1.Stellenausschreibungen

An folgenden Schulen wird aufgrund dienstlicher Belange eine Stelle für eine Fachlehrkraft Sonderpädagogik ausgeschrieben:

Oberbayern

  • FZ Elisabeth-Bamberger-Schule (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
  • SFZ Freising (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)
  • FZ Ingolstadt (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • SFZ Traunreut (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und geistige Entwicklung)
  • FZ Freising (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • SFZ München Mitte 1 (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)

Niederbayern

  • SFZ Hans-Bayerlein-Schule Passau (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)
  • SFZ Betty-Greif-Schule Pfarrkirchen (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)
  • Bildungszentrum St. Wolfgang-Schule Straubing (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Oberpfalz

  • FZ Rupert Egenberger Schule Amberg (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • FZ Pater Rupert Mayer Schule Regensburg (Förderschwerpunkt körperlich motorische Entwicklung)
  • FZ Bischof Wittmann Schule Regensburg (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Oberfranken

  • Dr. Kurt Blaser Schule Bayreuth (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • Bertold Scharfenberg Bamberg (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • Schule am Lindenbühl Hof (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Mittelfranken

  • SFZ Roth (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)
  • FZ Nürnberg – Merianstraße (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • Herzogenaurach – Wilhelm-Pfeffer-Schule (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • SFZ Nürnberg-Langwasser (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)

Unterfranken

  • Hans-Schöbel-Schule (Förderschwerpunkt körperlich motorische Entwicklung)
  • Graf-zu-Bentheim-Schule (Förderschwerpunkt Sehen und weiterer Förderbedarf)

Schwaben

  • Martinschule, SFZ Augsburg Nord (Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)
  • Brunnenschule (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • Dominikusschule (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

2.Bewerbung und Meldefrist für das Auswahlverfahren

Die Bewerbung ist (auf dem Dienstweg) unter Vorlage der folgenden Unterlagen an die jeweils zuständige Regierung zu richten:

  • formloses Bewerbungsschreiben mit formlosem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über anrechenbare Dienstzeiten an bayerischen Förderschulen
  • Zeugnis über einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss

Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 9. Juni 2023 (Ausschlussfrist) alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.

3.Zulassungsverfahren

3.1
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Zum Auswahlverfahren bzw. zur Eignungsprüfung für den Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz bis zur Einstellung besitzt,
  • die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
  • grundsätzlich bei Beginn des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
3.2
Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Zur Eignungsprüfung für den Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  • über einen der im Folgenden genannten Abschlüsse verfügt:
    • einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Sozialpädagogik (Erzieherin/Erzieher) oder
    • einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Heilpädagogik (Heilpädagogin/Heilpädagoge) oder
    • einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger) und
  • bis zum Beginn der Qualifikation eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit an einer öffentlichen oder privaten Förderschule in Bayern nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung vorweisen kann.

4.Auswahlverfahren, Einstellungsprüfung, Prüfungsort

Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist neben den allgemeinen und besonderen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung (hier in Form einer Eignungsprüfung) nötig, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung zur Qualifikation für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft im Geschäftsbereich des Staatsministeriums als Fachlehrkraft Sonderpädagogik besitzen.

Die Eignungsprüfung findet an den unter Nr. 1 genannten Förderschulen statt. Die Eignungsprüfung wird von einem von der jeweiligen Regierung eingerichteten Prüfungsausschuss durchgeführt und bewertet. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Auswahlprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.

4.1
Prüfungsinhalt

Die Eignungsprüfung besteht aus einem Lehrversuch und einem Auswahlgespräch.

4.1.1
Lehrversuch

Der Lehrversuch dauert eine Schulstunde und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Auswahlprüfung nicht bestanden und kann am Auswahlgespräch nicht mehr teilnehmen.

4.1.2
Auswahlgespräch

Das Auswahlgespräch dauert 45 Minuten und dient zur Prüfung der fachlichen und persönlichen Kompetenz sowie der mündlichen und schriftlichen deutschen Sprachkompetenz. Zur Vorbereitung auf das Auswahlgespräch wird eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten gewährt. Am Auswahlgespräch können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben.

4.2
Geltung der Eignungsprüfung, Wiederholung

Das Ergebnis der Eignungsprüfung gilt für das laufende Kalenderjahr und kann einmal je Ausbildungsjahr abgelegt werden.

4.3
Nachteilsausgleich

Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs hinsichtlich der Vorbereitungszeit auf das Auswahlgespräch ist für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen eine entsprechende Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss notwendig.

4.4
Ergebnis des Auswahlverfahrens

Aus den Noten des Lehrversuchs und des Auswahlgesprächs wird unter gleicher Gewichtung eine Gesamtnote gebildet. Das Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Eignungsprüfung bestanden wurde. Dies ist der Fall, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde (vgl. § 5 Abs. 5 QualVFL). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht. Sofern für eine ausgeschriebene Stelle mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt eine Auswahl nach Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden ab Juli 2023 schriftlich durch die jeweilige Regierung über ihre Zulassung bzw. Ablehnung informiert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Lehrerin/Lehrer an Förderschulen (bayern.de)), „Fachlehrkraft Sonderpädagogik“.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 19