Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 222 vom 10.05.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. April 2023, Az. VII.6-BP4042.0/204/4

Folgende drei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:

  1. 1. Deutsche Schule Alexander von Humboldt Lima, Peru
Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023

Beschreibung der Schule:

Die Deutsche Schule Alexander von Humboldt Lima ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 1 341
Deutsches Internationales Abitur
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

  1. 2. Talitha Kumi, Deutsche Evangelisch-Lutherische Schule, Beit Jala, Palästinensische Gebiete
Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023

Beschreibung der Schule:

Die Deutsche Evangelisch-Lutherische Schule, Beit Jala ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Gegliederte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 792
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Deutsches Internationales Abitur
Realschulabschluss
Sekundarabschluss des Landes

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L.
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zugehört, ist erforderlich.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

  1. 3. Europa-Schule Kairo, Ägypten
Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. Februar 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023

Beschreibung der Schule:

Die Europa-Schule Kairo ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 1 363
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom I
Deutsches Internationales Abitur

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Leitungserfahrung und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 26. April 2023, Az. VII.6-BP4042.0/205/2

Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:

Deutsch-Slowakische Begegnungsschule Bratislava, Slowakische Republik

Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023

Beschreibung der Schule:

Die Deutsch-Slowakische Begegnungsschule Bratislava ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 443
Deutsches Internationales Abitur
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

Änderung der Bekanntmachung über die
Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. April 2023, Az. VII.6BP4042.0/202/11

Die Bekanntmachung über die Stellenausschreibungen im Deutschen Auslandsschulwesen vom 23. März 2023 (BayMBl. Nr. 157) wird wie folgt geändert:

In Nr. 4 wird die Angabe „30. April 2023“ durch die Angabe „30. Juni 2023“ ersetzt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor