Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 248 vom 24.05.2023

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1.Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Bamberg

  1. 2.Vizepräsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Landshut

  1. 3.Vizepräsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Amberg

  1. 4.Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München

  1. 5.Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Coburg, Hof, Landshut, Nürnberg und Weiden i.d.OPf.

Die Stelle in Coburg kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf drei Viertel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 6.Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nördlingen

  1. 7.Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München und Traunstein

  1. 8.Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Nürnberg

Die Stelle beinhaltet die Leitung der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Bewerberinnen und Bewerber sollen daher über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

  1. 9.Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg

Die Stelle kann ausschließlich mit einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.

  1. 10.Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Ansbach, Deggendorf, München I und Nürnberg-Fürth

Die Stelle in München I kann ausschließlich mit einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.

  1. 11.Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Aschaffenburg, Ingolstadt, Passau und Würzburg

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 3 und 8 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Juli 2023 (Nr. 3)
  • 1. September 2023 (Nr. 2)
  • 1. Oktober 2023 (Nr. 8)
  • 1. November 2023 (Nr. 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 3 und 8 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4 bis 7 sowie 9 bis 11 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 12. Juni 2023.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1.Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  1. 2.Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei der Staatsanwaltschaft Traunstein in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 12. Juni 2023.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstelle:

Landshut
frei seit 20. April 2023
früherer Inhaber:
Notar Markus Hamp)

Freiwerdende Notarstellen:

Starnberg
frei ab 1. Juli 2023

(derzeitiger Inhaber:
Notar Michael Volmer
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Nikolaus Klöcker)
Augsburg
frei ab 1. Oktober 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Daniel Siebenhaar
in gemeinsamer Berufsausübung mit dem
zukünftigen Inhaber der zeitgleich
ausgeschriebenen, neu errichteten Notarstelle
in Augsburg)

Neu errichtete Notarstelle:

Augsburg
frei ab 1. Oktober 2023
(Neuerrichtung:
in gemeinsamer Berufsausübung mit dem
zukünftigen Inhaber der zeitgleich
ausgeschriebenen Notarstelle in Augsburg,
derzeitiger Inhaber:
Notar Daniel Siebenhaar)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. September 2023 (Landshut)
  • 1. Oktober 2023 (Starnberg, Augsburg (Notarstelle Siebenhaar), Augsburg (neu errichtete Notarstelle))

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die ab 1. Oktober 2023 freiwerdende Notarstelle in Augsburg (derzeitiger Inhaber: Notar Daniel Siebenhaar) sowie die neu errichtete Notarstelle in Augsburg sind zur zwingenden gemeinsamen Berufsausübung ausgeschrieben. Jeder Bewerber hat zu erklären, dass er zur gemeinsamen Berufsausübung bereit ist. Demjenigen Bewerber, der bei der Gesamtbetrachtung der Bewerber um beide Notarstellen der vorrangige Bewerber ist, steht im Fall des Vorliegens mehrerer Bewerber um die parallel ausgeschriebene Notarstelle in Anbetracht der Pflicht zur gemeinsamen Berufsausübung ein Auswahlrecht zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern um diese Notarstelle zu. Für beide ausgeschriebenen Notarstellen, also sowohl für die neu errichtete als auch für die zur Wiederbesetzung ausgeschriebene Notarstelle, gilt eine verkürzte Mindestverweildauer von drei Jahren am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerber um die Notarstelle in Starnberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 20. Juni 2023.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.

Personalnachrichten

Einstellungen in den Notardienst

In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2022/2 voraussichtlich bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) eingestellt. Für die Einbeziehung in den Bewerberkreis ist ein Gesamtergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 11,00 Punkten erforderlich.

Wurde die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, muss das Gesamtergebnis von 11,00 Punkten auch nach Umrechnung durch das bayerische Landesjustizprüfungsamt erreicht sein. Für die Umrechnung sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich. Danach wird bis einschließlich der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2021/2 der schriftliche Prüfungsteil mit 75 Prozent, der mündliche Teil mit 25 Prozent gewichtet. Ab der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2022/1 wird der schriftliche Prüfungsteil mit 70 Prozent, der mündliche Teil mit 30 Prozent gewichtet. Maßgeblich für die Zuordnung eines außerhalb von Bayern erbrachten Prüfungsergebnisses ist der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung. Stichtag ist der 13. Juni 2022 (Beginn des schriftlichen Termins der ZJS 2022/1 in Bayern), d. h. jeder Prüfungsteilnehmer, dessen schriftliche Prüfungen nach diesem Stichtag, zeitgleich oder jedenfalls mit einer Überschneidung stattgefunden haben, fällt unter die neue Regelung (70:30).

Gesuche um die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 30. Juni 2023 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.

Veränderungen im Bereich der Notare

Es wurden bestellt

  • mit Wirkung vom 1. März 2023:

Notar a. D. Dr. Benedikt Strauß zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Illertissen.

  • mit Wirkung vom 1. April 2023:

Notarassessor Andreas Greger zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Ingolstadt.

Notar a. D. Florian Hagenbucher zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Straubing.

Notarassessor Stefan Ackermann zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Fürstenfeldbruck.

Notarassessor Max Ehrl zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Weißenburg i.Bay.

Notarassessorin Julia Kilian zur Notarin auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Weißenburg i.Bay.

  • mit Wirkung vom 1. Mai 2023:

Notarin a. D. Dr. Nadja Gräfin Wolffskeel von Reichenberg zur Notarin auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Bamberg.

Notarassessor Achim Rohr zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Hofheim.

Notarassessor Dr. Thomas Bernhard zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Nürnberg.

Notarassessor Dr. Thomas Winkelmann zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Fürth.

Notarassessor Dr. Daniel Widmann zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Geisenfeld.

Notarin a. D. Claudia Stenzel zur Notarin auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Nördlingen.

Den Amtssitz haben verlegt

  • mit Wirkung vom 1. März 2023:

Notar Malte Giebel von Deggendorf nach Schwabach.

  • mit Wirkung vom 1. April 2023:

Notar Dr. Thomas Kornexl von Nürnberg nach Erding.

  • mit Wirkung vom 1. Mai 2023:

Notar Dr. Ulrich Feierlein von Lauf a.d.Pegnitz nach Nürnberg.

Das Amt hat vorübergehend niedergelegt

  • mit Wirkung vom 1. Mai 2023:

Notar Dr. Michael Eigner in Bamberg.

Entlassen wurden

  • mit Wirkung vom 1. März 2023:

Notar Dr. Reinhard Kössinger in Illertissen.

Notar Dr. Hans-Frieder Krauß in München.

Notar Heinrich Klotz in Aschaffenburg.

  • mit Wirkung vom 1. April 2023:

Notar Rudolf Burghart in Erding.

Notar Dr. Thomas Goppert in Hofheim i.UFr.

Notar Helmut Stigler in Weißenburg i.Bay.

Notar Johann Siller in Fürstenfeldbruck.

Notar Max Ehrl in Weißenburg i.Bay.

  • mit Wirkung vom 1. Mai 2023:

Notar Dr. Robert Lotter in Nördlingen.

Notar Dr. Werner Sommerhäuser in Nürnberg.

Verstorben ist

Notar Markus Hamp in Landshut.