Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 300 vom 14.06.2023

Veröffentlichendes Ressort

Bayerische Staatskanzlei

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Verwaltungsvorschrift

1132-S
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Symbole, Feiertage, Auszeichnungen
  • Auszeichnungen (Orden, Ehrenzeichen, Staatsmedaillen)

1132-S

Verleihung einer Medaille für Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit
(ZMZMedBek)

Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei

vom 12. Juni 2023, Az. B II 5 - 1024-948-1

  1. 1. 1Die Bayerische Staatskanzlei verleiht als Zeichen ehrender Anerkennung für besondere Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit eine Medaille. 2Mit der Medaille wird ein besonderer Einsatz für das Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Stellen mit den Streitkräften im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie der Friedenssicherung gewürdigt. 3Es werden in der Regel nicht mehr als zehn Personen jährlich mit der Medaille ausgezeichnet.
  2. 2. 1Die Medaille für Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus Feinsilber in polierter Platte. 2Auf der Vorderseite trägt sie das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „Bayerische Staatskanzlei“. 3Die Rückseite zeigt die Bavaria mit der Umschrift „Für Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit“.
  3. 3. 1Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig ausgehändigt wird. 2Einmal jährlich werden die zuletzt erfolgten Verleihungen von der Staatskanzlei im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gemacht.
  4. 4. Die Medaille wird von dem Leiter oder der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei verliehen.
  5. 5. 1Die Medaille ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung. 2Sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
  6. 6. 1Die Medaille geht in das Eigentum des oder der Beliehenen über. 2Hinterbliebene sind nicht zur Rückgabe verpflichtet.
  7. 7. Diese Bekanntmachung tritt am 17. Juni 2023 in Kraft.

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei

Dr. Florian Herrmann

Staatsminister