Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 307 vom 21.06.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Allgemeines

2235.1.1.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Dienstanweisung
für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. Juni 2023, Az. V.9-BO5120/26/35

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 8. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 514), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. September 2022 (BayMBl. Nr. 527) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.11 wird wie folgt gefasst:
„1.11
Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für Schülerinnen und Schüler mit lang andauernden erheblichen Beeinträchtigungen für die Darstellung ihres Leistungsvermögens (Art. 52 Abs. 5 BayEUG, §§ 33 bis 36 Bayerische Schulordnung (BaySchO)),“
1.2
In Nr. 3 Satz 2 werden die Wörter „die Aufgaben nach Nrn. 1.2 bis 1.5, 1.8 bis 1.11, 1.13 und 1.14.“ durch die Wörter „die Aufgaben nach Nrn. 1.2 bis 1.5 und 1.7 bis 1.14.“ ersetzt.
1.3
Nr. 11 Satz 2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Im letzten Spiegelstrich wird nach den Wörtern „(Oberbayern-Ost)“ der Punkt durch ein Komma ersetzt.
1.3.2
Folgender Spiegelstrich wird angefügt:
„–
Koordination für Fragen zur Inklusion (Oberbayern-West).“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor