Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 341 vom 19.07.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Verwaltungsvorschrift

7912.4-U
  • Wirtschaftsrecht
  • Forstwesen, Naturschutz und Landschaftspflege, Jagdwesen, Fischerei
  • Naturschutz und Landschaftspflege (Siehe auch 2129 = Umweltschutz)
  • Bayerisches Naturschutzgesetz und sonstige naturschutzrechtliche Landesregelungen
  • Schutz von Pflanzen und Tieren

7912.4-U

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in
Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf
(Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf – FöRIHW)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 30.06.2023, Az. 67b-U8644.54-2018/87-163

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf (Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf – FöRIHW) vom 29. April 2020 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 2. November 2022 (BayMBl. Nr. 648) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Einführung wird wie folgt geändert:
1.1.1
Satz 1 Spiegelstrich 3 wird wie folgt gefasst:
„–
der Rahmenregelung der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01).“
1.1.2
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“

1.2
In Nr. 2.1.2 Satz 2 werden nach dem Wort „deren“ die Wörter „Nachrüstung in Form einer“ eingefügt und das Wort „Untergrabungssicherung“ durch das Wort „Untergrab-“ ersetzt
1.3
Nr. 3.1 wird wie folgt gefasst:
3.1
Unternehmen und Privatpersonen

Zuwendungsempfänger sind:

  • in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EU) 2022/2472 Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben und
  • Privatpersonen, die nicht Unternehmen der Landwirtschaft sind,

soweit diese Nutztiere halten.“

1.4
In Nr. 3.2 wird Spiegelstrich 1 wie folgt gefasst:
„–
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Randnummer 33, Ziffer 63 der Rahmenregelung.“
1.5
In Nr. 8.1 Satz 2 Spiegelstrich 5 werden die Wörter „einschließlich des Beginns und Abschlusses des Vorhabens“ gestrichen.
1.6
In Nr. 8.2 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:

1Das AELF prüft den Antrag und leitet ihn an die zuständige Bewilligungsbehörde weiter. 2Diese erlässt den Zuwendungsbescheid.“

1.7
In Nr. 8.3 Satz 1 werden nach dem Wort „Bewilligungsbescheids“ die Wörter „oder mit Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ eingefügt.
1.8
Nr. 9.1 wird wie folgt geändert:
1.8.1
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Der Verwendungsnachweis ist mit den erforderlichen Anlagen unter Verwendung des aktuellen Formulars beim AELF einzureichen.“

1.8.2
Satz 3 wird aufgehoben.
1.9
Nr. 9.2 wird folgender Satz 2 angefügt:

2Teilzahlungen werden nicht gewährt.“

Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

1.10
Nr. 10 Spiegelstrich 4 wird wie folgt gefasst:
„–
Informationen gemäß Randnummer 112 Buchst. c der Rahmenregelung für jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro.“
1.11
Die Anlage (Merkblatt zur Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf) wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2023 in Kraft.

Dr. Christian Barth

Ministerialdirektor



Anlage