Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 357 vom 26.07.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Verwaltungsvorschrift

7070-W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Allgemeines

7070-W

Änderung der Grundsätze zum m4-Award / Medical Valley-Award

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 12. Juli 2023, Az. 41-6618/203

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Grundsätze zum m4-Award / Medical Valley-Award vom 22. September 2020 (BayMBl. Nr. 571) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 4.8 wird wie folgt neu gefasst:
„4.8
1Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei der Durchführung des Vorhabens einschließlich der Verwertung der Ergebnisse die Vorgaben zu nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten des Abschnitts 2.1.1 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1–38) zu beachten, weil die Gewährung der Zuwendung unter der Voraussetzung erfolgt, dass das Vorhaben nicht-wirtschaftlicher Art ist und die Zuwendung keine Beihilfe i. S. von Art. 107 Abs. 1 des AEUV darstellt. 2Zur Vermeidung von Quersubventionierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, die Kosten, Finanzierung und Erlöse von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten klar voneinander zu trennen und spätestens mit dem Verwendungsnachweis nachzuweisen, z. B. im Jahresabschluss (vgl. Abschnitt 2.1.1 Rz. 19 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation).“
1.2
In Nr. 5.3 Satz 3 wird das Wort „Anteilsfinanzierung“ durch das Wort „Anteilfinanzierung“ ersetzt.
1.3
Nr. 7.2 Satz 4 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Die Angabe

„Dr. Nina Dückers

Tel.: 02461 61-96422

Fax: 02461 61-2730

E-Mail: n.dueckers@fz-juelich.de

wird durch die Angabe

„Dr. Nina Zeevaert

Tel.: 02461 61-3169

Fax: 02461 61-2730

E-Mail: n.zeevaert@fz-juelich.de

ersetzt.

1.3.2
Die Angabe „Tel.: 02461 61-8566“ wird durch die Angabe „Tel.: 02461 61-6588“ ersetzt.
1.4
Nr. 8 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In der Überschrift wird die Angabe „, Hinweise“ gestrichen.
1.4.2
In Nr. 8.1 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2026“ ersetzt und die Gliederungsnummer „8.1“ gestrichen.
1.4.3
Nr. 8.2 wird aufgehoben.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 10. August 2023 in Kraft.

Dr. Sabine Jarothe

Ministerialdirektorin