Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 359 vom 26.07.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Sonstige Bekanntmachung

Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen;
Ergebnisse der Steuerschätzung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 8. Juli 2023, Az. B4-1512-11-38

An
die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Landkreise
die Bezirke
die kommunalen öffentlich-rechtlichen Verbände
die Rechtsaufsichtsbehörden

1Die Steuerschätzung vom Mai 2023 hat nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat für die Kommunen Folgendes ergeben:

Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen
der Gemeinden
2023 2024 2025 2026 2027
Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Grundsteuer B 1,2 % 1,2 % 1,2 % 1,2 % 1,2 %
Gewerbesteuer brutto 1,7 % 3,2 % 6,7 % 4,8 % 3,1 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4,6 % 5,3 % 6,9 % 5,5 % 4,4 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer 1,1 % 4,8 % 2,9 % 1,9 % 1,9 %
Hinweise:
Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2023. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf Basis des geltenden Rechts durchgeführt und stellt die Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden bundesweit dar. Nicht berücksichtigt sind die zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwürfe.

2Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. 3Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 4Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der bundesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor