Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 373 vom 02.08.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. Juli 2023, Az. III.3-BO7122.1/20/5

Die Bekanntmachung über die Ausschreibung der Referentenstelle für die Sachgebiete 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ und 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberbayern vom 15. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 257) wird hiermit aufgehoben. Es folgt eine Neuausschreibung für Personen mit Lehramtsbefähigung Grundschule oder Lehramtsbefähigung Mittelschule.

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) in BesGr. A 14 + AZ (Regierungsschulrat/ Regierungsschulrätin) für die Sachgebiete 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ und 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 + AZ (in der Funktion als Stellvertretung einer Sachgebietsleitung) ist grundsätzlich möglich.

Dem Referenten/der Referentin obliegen im Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberbayern u. a. folgende Aufgaben:

  • Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
  • Fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter
  • Datenverarbeitung in der Schulverwaltung (ASD/ASV/SVS)
  • Unterrichtsgenehmigungen: Prüfung der fachlichen Qualifikation von privat angestellten Lehrkräften
  • Budgetzuweisung und Budgetkontrolle bei privaten Schulen
  • Zuordnung staatlicher Lehrkräfte in Zusammenwirken SG 43

Dem Referenten/der Referentin obliegen im Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberbayern im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Grundschulen und Mittelschulen in privater Trägerschaft:

  • Prüfung pädagogischer Konzepte bei Neugründungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
  • Pädagogische Prüfung bei wesentlichen Änderungen im Schulbetrieb
  • Überprüfung der Unterrichtsqualität und Externenabschlüsse (QA, MSA)
  • Erstellung, Durchführung und Auswertung von Leistungstests
  • Pädagogische Stellungnahmen bei Anträgen auf staatliche Anerkennung

Vorausgesetzt werden:

  • sehr gute EDV-Kenntnisse, Nachweise über entsprechende Qualifizierungen in den Bereichen Textverarbeitung und Tabellenkalkulation
  • nachweisliche vertiefte IT-Kenntnisse in der Informations- und Datenverarbeitung, insbesondere im Umgang mit den Datenbanken ASV, ASD und SVS
  • umfassende Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschulen
  • hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz
  • Organisationsfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
  • Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Stefan Graf

Ministerialdirektor