Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 378 vom 02.08.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Sonstige Bekanntmachung

Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Seniorenvertretungen als
Mitglieder des Landesseniorenrats und Kandidatur für die Landesversammlung
nach dem Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG)

Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Landesseniorenrats

vom 19. Juli 2023, Az. III1/0012.03-1/408/330

1Die Geschäftsstelle des Landesseniorenrats fordert alle bayerischen Gemeinden und Landkreise auf, Vertreterinnen und Vertreter ihrer Seniorenvertretungen als Mitglieder des neuen Landesseniorenrats nach dem Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) zu benennen. 2Die Mitglieder werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer Briefwahl die Delegierten der Landesversammlung des Landesseniorenrats nach Art. 3 Abs. 3 BaySenG wählen. 3Im Zuge der jetzigen Benennung besteht die Möglichkeit, für diese Wahl zu kandidieren.

4Von den Gemeinden und Landkreisen benannte Ansprechpersonen haben von der Geschäftsstelle des Landesseniorenrats für die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Seniorenvertretungen als Mitglieder des Landesseniorenrats und für die Kandidatur für die Landesversammlung einen Link zu einem Online-Formular erhalten. 5Sie sind aufgefordert bis Freitag, 25. August 2023, das Formular auszufüllen und abzusenden. 6Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kandidatur für die Landesversammlung des Landesseniorenrats nicht mehr möglich. 7Der Link zum Online-Formular kann bei der Geschäftsstelle des Landesseniorenrats per E-Mail an seniorenmitwirkung@stmas.bayern.de noch angefordert werden.

Die Geschäftsstelle des Landesseniorenrats