Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 396 vom 16.08.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2024 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Juli 2023, Az. VI.5-BS9500.0-3/18/14

  1. 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2024 an folgendem Termin statt:

Freitag, 7. Juni 2024

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

Bearbeitungszeit: 120 Minuten (9.30 bis 11.30 Uhr)

Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen.

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

Montag, 13. Mai 2024

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Deutsch
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Politik und Gesellschaft
(11.00 bis 12.00 Uhr)
  • Englisch
(12.30 bis 13.30 Uhr)

und am

Mittwoch, 15. Mai 2024

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Berufs- und Rechtskunde
(11.00 bis 12.00 Uhr)

statt.

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

Mittwoch, 18. September 2024

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

Bearbeitungszeit: 120 Minuten (9.30 bis 11.30 Uhr)

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und andere Bewerber findet zudem ggf. am

Montag, 23. September 2024

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Deutsch
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Politik und Gesellschaft
(11.00 bis 12.00 Uhr)
  • Englisch
(12.30 bis 13.30 Uhr)

und am

Mittwoch, 25. September 2024

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
(9.30 bis 10.30 Uhr)

und

  • Berufs- und Rechtskunde
(11.00 bis 12.00 Uhr)

statt.

  1. 2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen.
  2. 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2024 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 58, die Prüfungsgegenstände in § 57 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 33