Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 416 vom 23.08.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 40C72AD6562DF707079C4C5033297F896F0C18F4A7676C2608097E9D7EB739A2

Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)
Dieses Dokument wird berichtigt von:

2230.1.3-K

Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
„KI@school – datengestützte Lernbegleitung“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. August 2023, Az. VII.3-BS4641.0/20/6

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „KI@school – datengestützte Lernbegleitung“ vom 20. September 2022 (BayMBl. Nr. 563) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

3Zudem werden ab dem Schuljahr 2023/2024 ausgewählte Beraterinnen und Berater digitale Bildung (BdB) im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben die Modellschulen beraten und begleiten und die Multiplikation in die Schulaufsichtsbezirke vorbereiten.“

1.2
Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
3.
Laufzeit

1Der Schulversuch beginnt für die beteiligten Grund-, Mittel- und Realschulen sowie für die Gymnasien und Beruflichen Schulen mit einer Vorbereitungsphase im Schuljahr 2022/2023. 2Die Durchführungsphase umfasst dabei die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027. 3Ab dem Schuljahr 2023/2024 nehmen auch Förderschulen am Schulversuch teil.“

1.3
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Der Tabelle werden folgende Zeilen angefügt:
FS 0753 Obb Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München, Förderzentrum
FS 4022 Opf Sonderpädagogisches Förderzentrum Sulzbach-Rosenberg
FS 5064 Ofr Pestalozzi-Schule, Privates sonderpädagogisches Förderzentrum Kronach
FS 7447 Ufr Hans-Schöbel-Schule, Private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Würzburg
1.3.2
Folgender Satz 4 wird angefügt:

4Die ab dem Schuljahr 2023/2024 beteiligten Förderschulen erhalten fünf Anrechnungsstunden je Schule ab dem Schuljahr 2023/2024.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 12. September 2023 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent