Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 420 vom 23.08.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Satzung

Haushaltssatzung 2023 des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts, München

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

vom 31. Juli 2023

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, und der §§ 10, 18, 19, 20 und 22 der Satzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – Körperschaft des öffentlichen Rechts, München in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 3. Mai 2018 (AllMBl. S. 406) beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 48 296 500 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 9 758 700 Euro
festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

(1) Der Gesamtbedarf gemäß § 19 der Verbandssatzung beträgt 33 598 800 Euro.
(2) Die Leistungen des Freistaats Bayern betragen gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Verbandssatzung 28 559 000 Euro.
(3) Die Leistungen der übrigen Mitglieder gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der Verbandssatzung betragen 5 039 800 Euro.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5 000 000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Für die Verbandsversammlung
Der Verbandsvorsitzende

Siegfried Walch

Landrat des Landkreises Traunstein