Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 423 vom 30.08.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen,
TL transportable LSA, Ausgabe 2022

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 3. August 2023, Az. 44-43322-1-7

Regierungen

Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

Landesbaudirektion

nachrichtlich

Bayerischer Landkreistag

Bayerischer Städtetag

Bayerischer Gemeindetag

1.Allgemeines

1Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aktualisiert und ergänzt. 2Die neuen Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL transportable LSA) mit Ausgabe 2022 ersetzen die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 13. Januar 1998 (AllMBl. S. 81) eingeführten Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen, Ausgabe 1997 (TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97).

2.Ergänzende Festlegungen

2.1
1Bei Lichtsignalanlagentyp D entsprechend Kapitel 2.1 der TL transportable LSA sind bei allen planbaren Maßnahmen und daher insbesondere bei Arbeitsstellen immer verkabelte Anlagen einzusetzen, da nur hiermit das erforderliche Höchstmaß an Betriebs- und Störungssicherheit erzielt werden kann. 2Dies gilt vor allem für Kreuzungen, Einmündungen und insbesondere für Anlagen mit Fußgänger- beziehungsweise Radfahrersignalisierung.
2.2
1Zur Anzeige der verbleibenden Rest-Rot-Zeit (Countdown) können zusätzlich einfeldige Signalgeber angebracht werden. 2Insbesondere bei langen Umlaufzeiten empfiehlt sich der Einsatz von Countdown-Anzeigen, welche die gesamte verbleibende Rot-Zeit zurückzählen. 3Beim Einsatz dieser Anzeigen ist auf eine ausreichende Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit zu achten.

3.Anwendung

3.1
Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 05/2023 bekannt gegeben.
3.2
1Die TL transportable LSA, Ausgabe 2022 sind im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
3.3
1Das ARS Nr. 35/1997 des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 12. August 1997 ist bezüglich den TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97 nicht mehr anzuwenden. 3Die TL transportable LSA, Ausgabe 2022 ersetzen die TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97.

4.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft. 2Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 13. Januar 1998 (AllMBl. S. 81), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. Januar 2000 (AllMBl. S. 82) geändert worden ist, wird bezüglich der TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97 mit Ablauf des 30. November 2023 aufgehoben.

5.Bezugsmöglichkeiten

Das ARS Nr. 05/2023 und die TL transportable LSA, Ausgabe 2022 werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) bereitgestellt.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor