Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 439 vom 06.09.2023

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2038.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3-F

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung-Q3

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 21. August 2023, Az. 26-P 3535-1/23

§ 1

Die Hilfsmittelbekanntmachung-Q3 (HMQ3Bek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2011 (FMBl. S. 397), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. November 2022 (BayMBl. Nr. 645) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Nr. 1.1.2 wird aufgehoben.
  2. 2. Nr. 1.1.3 wird Nr. 1.1.2.
  3. 3. Die Nrn. 1.1.4 und 1.1.5 werden die Nrn. 1.1.3 und 1.1.4 und wie folgt gefasst:
„1.1.3
Steuerrichtlinien,

Beck’sche Textausgaben, gebundene Ausgabe;

1.1.4
Steuererlasse,

Beck’sche Textausgaben, Loseblatt-Textsammlungen;“.

  1. 4. Die Nrn. 1.1.6 bis 1.1.9 werden aufgehoben.
  2. 5. Die Nrn. 1.1.10 bis 1.1.12 werden die Nrn. 1.1.5 bis 1.1.7.
  3. 6. In Nr. 3 Satz 2 werden die Wörter „ ; bei den amtlichen Handausgaben bzw. Handbüchern zu den Steuergesetzen sind jeweils zwei Auflagen zugelassen“ gestrichen.
  4. 7. Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:
„8.
Für Beamte und Beamtinnen, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober 2023 begonnen hat, ist die Hilfsmittelbekanntmachung-Q3 in der am 30. September 2023 geltenden Fassung anzuwenden.“
  1. 8. Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 9 und Satz 2 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor