Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 446 vom 13.09.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

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Bekanntmachung über den Schulversuch Prüfungskultur innovativ

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. August 2023, Az. VII.3-BP7004.0/104

1Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ durch. 2Die Laufzeit wird über den ursprünglichen Zeitraum von 2021/2022 bis 2022/2023 um das Schuljahr 2023/2024 verlängert. 3Der Schulversuch wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durchgeführt:

  1. 1. Inhalt und Ziele

1An Mittel- und Realschule sowie Gymnasium wird ein breites Spektrum digitaler Leistungserhebungen (ohne Abschlussprüfungen) erprobt. 2Die neuen Formate erfassen insbesondere diejenigen Kompetenzen, die für Studium und Beruf sowie die Bewältigung des Alltags in einer digitalisierten Welt notwendig sind. 3Die Erweiterung des Spektrums der Leistungsnachweise um digitale bzw. digital gestützte Formate führt zu einem konsequenten Einsatz digitaler Medien im Unterricht. 4Gleichermaßen ist es folgerichtig, dass Leistungserhebungen abbilden, wie – im Kontext von digital gestütztem Lernen – Medienkompetenz sowie informatisches Wissen vermittelt werden. 5Eine digital gestützte Prüfungskultur wirkt sich nicht nur nachhaltig auf Lehr- und Lernprozesse aus, sondern erweitert auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht die Bandbreite der Leistungsnachweise. 6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:

  • Identifikation und Erprobung geeigneter Formate für digital gestützte und auch kooperative Leistungserhebungen unter Beachtung der pädagogisch-didaktischen Anforderungen der jeweiligen Fächer;
  • Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen;
  • Klärung der technischen Anforderungen;
  • Entwicklung von datenschutzkonformen Verfahren zur digitalen Durchführung und Archivierung von Leistungserhebungen;
  • Erarbeitung von Verfahren zur validen Beurteilung von Leistungen bei kooperativen und mediengestützten Aufgaben;
  • Klärung von Möglichkeiten für schriftliche Leistungserhebungen im Distanzunterricht;
  • Erstes Ausloten von Möglichkeiten digital gestützter Abschlussprüfungen unter Beachtung ihrer besonderen Bedeutung und der damit verbundenen Anforderungen.

7Die Modellschulen erwerben im Schuljahr 2023/2024 darüber hinaus weitere Erkenntnisse für die Etablierung einer innovativen Prüfungskultur, die für die Schul- und Unterrichtsentwicklung im digitalen Wandel in der Fläche genutzt werden können. 8Im Kontext der Entwicklung und Erprobung digital gestützter Leistungsnachweise wird im Verlängerungsjahr der Fokus auf den Einsatz digitaler Hilfsmittel gelegt werden. 9In diesem Kontext ist ggf. auch die Nutzung KI-gestützter Technologien möglich. 10An den Mittelschulen wird der Schwerpunkt im Schuljahr 2023/2024 auf Leistungserhebungen liegen, die den Anforderungen entsprechen, die sich aus der Inklusion bei der Leistungsfeststellung ergeben.

  1. 2. Modellschulen

1Im Verlängerungsjahr werden auch Berufliche Schulen (FOS/BOS und Berufsschulen) in den Schulversuch aufgenommen werden. 2Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:

Schulnamen Schulnr. Reg.-
bez.
Mittelschulen – Modellschulen
1 Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim 2993 Obb.
2 Mittelschule Burgkirchen a.d.Alz 2339 Obb.
3 Mittelschule Neunburg vorm Wald 4843 Opf.
4 Mittelschule Ebern 7730 Ufr.
5 Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach 6690 Mfr.
Realschulen – Modellschulen
6 Staatliche Realschule Poing 0527 Obb.
7 Staatliche Realschule Gauting 0476 Obb.
8 Wilhelm-Leibl-Realschule Staatliche Realschule Bad Aibling 0421 Obb.
9 Johann-Turmair-Realschule Staatliche Realschule Abensberg 0402 Ndb.
10 Staatliche Realschule Schöllnach 0693 Ndb.
11 Staatliche Realschule Arnstorf 0652 Ndb.
12 Staatliche Realschule Pegnitz 0602 Ofr.
13 Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule Staatliche Realschule Haßfurt 0487 Ufr.
14 Staatliche Realschule Bobingen 0431 Schw.
Gymnasien – Modellschulen
15 Gymnasium Ottobrunn 0250 Obb.
16 Gymnasium Holzkirchen 0244 Obb.
17 Gymnasium Pfarrkirchen 0257 Ndb.
18 Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing 0299 Ndb.
19 Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth 0303 Opf.
20 Gymnasium Casimirianum Coburg 0054 Ofr.
21 Gymnasium Veitshöchheim 0969 Ufr.
22 Ohm-Gymnasium Erlangen 0073 Mfr.
23 Rhön-Gymnasium Bad Neustadt a.d.Saale 0027 Ufr.
24 Gymnasium Königsbrunn 0137 Schw.
Berufliche Schulen
25 Staatliche Berufsschule Altötting 1737 Obb.
26 Staatliche Berufsschule Bad-Tölz-Wolfratshausen 1561 Obb.
27 Staatliche Therese-von-Bayern-Schule München 0783 Obb.
28 Städtische Anita-Augspurg-BOS München 0806 Obb.
29 Staatliche Berufliche Oberschule Weiden 0846 Opf.
30 Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg 0802 Opf.
31 Staatliche Berufsschule I Bamberg 5011 Ofr.
32 Staatliche Berufliche Oberschule Bamberg 0808 Ofr.
33 Staatliche Berufliche Oberschule Erlangen 0827 Mfr.
34 Staatliche Berufsschule Erlangen 6073 Mfr.
35 Städtische Berufliche Schule II Nürnberg 6082 Mfr.
36 Staatliche Berufliche Oberschule Kaufbeuren 0820 Schw.
37 Staatliche Berufsschule I Memmingen 8068 Schw.
38 Staatliche Berufliche Oberschule Neusäß 0819 Schw.

3Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 4Die teilnehmenden Modellschulen erhalten im Schuljahr 2023/2024 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.

  1. 3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent