Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 454 vom 20.09.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Aufnahme in die öffentlichen und privaten Wirtschaftsschulen
für das Schuljahr 2024/2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 5. September 2023, Az. VI.4-BS9201.0-4/16/1

1.Aufnahmeverfahren

1.1
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Zweiten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
1.2
Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Vorklasse oder in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis 1. März 2024 und vom 8. April 2024 bis 19. April 2024 statt.

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 2. August 2024.

1.3
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 2. August 2024 entgegengenommen. Abweichend davon wird für die Fälle der unter Nr. 1.6.2 genannten Möglichkeit der Aufnahme durch den Nachweis des Erreichens der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO als spätester Anmeldetermin zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule der 9. September 2024 festgelegt.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

1.4
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
1.5
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 als Vorklasse zur vierstufigen Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler den vorherigen erfolgreichen Besuch mindestens der Jahrgangsstufe 5 öffentlicher oder staatlich anerkannter Mittelschulen, Realschulen oder Gymnasien nachweisen kann, am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zum Zwischenzeugnistermin oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 nachweist. Der Probeunterricht entfällt, wenn im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht wurde.
1.6
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1.6.1
das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde oder ein amtlicher Lichtbildausweis und
1.6.2
für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder – in Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann, ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, müssen die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
1.6.3
für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen vorgelegt werden. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

2.Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

2.1
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Vorklasse und in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet am 6., 7. und 8. Mai und am 4., 5. und 6. September 2024 statt.
2.2
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Die Schulleitung bestimmt den Zeitplan.
2.3
Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

3.Meldungen durch Schulen

3.1
Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
3.2
Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare-und-hinweise.html) sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis 20. September 2024 an die Regierungen zu senden.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 38