Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 463 vom 20.09.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 0FED509B352B0E80CB698A5DE8ED1A5686B57E003ACC9110BF096E2F5AAE5108

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 11. September 2023

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:

Zwei Stellen einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d)
am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(Besoldungsgruppe R 3)

Es können nur Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verfügen und bei denen die Eignung für eine Verwendung als Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt wurde.

Das Amt erfordert ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Verhandlungsgeschick,
  • Fähigkeit zur Leitung und Organisation des Spruchkörpers (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen),
  • Fähigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Spruchkörpers zu wahren und zu fördern.

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist (m/w/d) in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.

Bewerbungen um diese Stellen sind bis 13. Oktober 2023 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen.

Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.