Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 47 vom 26.01.2023

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Berichtigung zu den Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
(BayMBl. Nr. 43)

Die Stellenausschreibungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 43) werden wie folgt berichtigt:

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1 und 2 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 5)

in Regensburg

  1. 2. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 4)

in Schweinfurt

  1. 3. Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München – Auswärtige Senate in Nürnberg

  1. 4. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München

  1. 5. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Kempten (Allgäu), München I, Passau und Regensburg

Die Stelle in München I kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf drei Viertel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 6. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Laufen

  1. 7. Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Nürnberg

  1. 8. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München I

  1. 9. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Memmingen

  1. 10. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Augsburg

  1. 11. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Bamberg und München II

Für die Stelle in Bamberg wird vorausgesetzt die Bereitschaft zu einer Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Wege der Abordnung. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 3 sowie 7 bis 9 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. April 2023 (Nr. 8)
  • 1. Juni 2023 (Nrn. 7 und 9)
  • 1. Juli 2023 (Nrn. 1 bis 3)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 3 sowie 7 bis 9 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4, 5, 6, 10 und 11 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 13. Februar 2023.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.