Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 497 vom 11.10.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Digitales

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): e0db528d46729cd134c109ef90f26f397f2704c7fa51f13579ff5f3d79d2239d

Verwaltungsvorschrift

206-D
  • Verwaltung

206-D

Festlegung der Zuständigkeitsbereiche und Verfahren
nach der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund
(BekBayITSiV-PV)

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 11. September 2023, Az. StMD 6400-2-2-3

Auf Grund des § 2 Abs. 13 Satz 4 der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) vom 6. Januar 2022 (BGBl. I S. 18), machen das Bayerische Staatsministerium für Digitales und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt:

  1. 1. Anwendungsbereich

§ 2 der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) gilt nur für die technische Verknüpfung des allgemeinen Verwaltungsportals des Freistaates Bayern mit den Verwaltungsportalen des Bundes und der anderen Länder zu einem Portalverbund sowie für durch den Freistaat Bayern betriebene IT-Komponenten, die unmittelbar mittels technischer Schnittstellen Daten mit dem Portalverbund austauschen.

  1. 2. Verantwortliche Stelle des Freistaates Bayern

Verantwortliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 12 ITSiV-PV ist

a)
für die technische Verknüpfung des allgemeinen Verwaltungsportals des Freistaates Bayern mit den Verwaltungsportalen des Bundes und der anderen Länder zu einem Portalverbund (sogenannter Sammlerdienst) sowie
b)
für das bayerische Bürgerkonto

das Staatsministerium für Digitales.

  1. 3. Zentrale Stelle

Die verantwortliche Stelle nach Nr. 2 übermittelt die Eigenerklärung an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI).

  1. 4. Verfahren

1Die Eigenerklärung ist mittels verschlüsselter und signierter E-Mail an das LSI zu übermitteln. 2Zur Verschlüsselung und Signierung der E-Mail muss die Bayern-PKI genutzt werden.

  1. 5. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium
für Digitales

Dr. Hans Michael Strepp

Ministerialdirektor

Bayerisches Staatministerium
der Finanzen und für Heimat

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor