Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 502 vom 18.10.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 8E1E9EEE69F6C8A1B02A4694937524A2DED5070D04C98FFF62E545281902E958

Verwaltungsvorschrift

2030.2.3-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht
  • Beurteilungen

2030.2.3-J

Änderung der Beurteilungsbekanntmachung Justiz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 20. September 2023, Az. A2 - 2012 - V - 7592/2023

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Beurteilung und Leistungsfeststellung für die Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit Ausnahme der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen (Beurteilungsbekanntmachung Justiz – JuBeurteilBek) vom 25. September 2013 (JMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 741) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 8.4 wird wie folgt gefasst:
8.4
Ausgestaltung und Verfahren
8.4.1
1Für die Zwischenbeurteilung ist der festgestellte Vordruck entsprechend den Vordruckmustern in Anlage 1 bis 3 über die ausführliche periodische Beurteilung zu verwenden, wenn die Zwischenbeurteilung nach einer Probezeitbeurteilung oder einer vereinfacht dokumentierten Beurteilung zu erstellen ist. 2In den übrigen Fällen kann der festgestellte Vordruck entsprechend dem Vordruckmuster in Anlage 4 über die vereinfacht dokumentierte periodische Beurteilung verwendet werden.
8.4.2
Nrn. 3.1.4, 3.4, 3.5.2, 3.5.3 Sätze 1 bis 3 (unbeschadet der Nr. 8.1 Satz 2) und 3.6.1 bis 3.6.5 gelten entsprechend.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2023 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor