Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 504 vom 18.10.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für
Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. Oktober 2023, Az. VI.7-BP9001.1/100/13

1.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

1.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Bayreuth mit Staatlicher Berufsschule III, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege, Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege sowie Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik und der in Personalunion mitgeführten Staatlichen Berufsschule II Bayreuth

Die Staatliche Berufsschule III Bayreuth führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 221 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 51 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule Kinderpflege von 89 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 19 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik besuchten 68 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsschule II Bayreuth führt Klassen in den Berufsfeldern Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese wurde von insgesamt 1 357 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

1.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik sowie Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Elektro-, Maschinenbau und Umweltschutztechnik

Die Staatliche Berufsschule Hof führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Ernährung und Versorgung, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheit, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 2 452 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik wurde von 19 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektro-, Maschinenbau und Umweltschutztechnik besuchten 92 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

2.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg mit Staatlicher Berufsschule III, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege sowie Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege

Die Staatliche Berufsschule III Aschaffenburg führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung und Versorgung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 321 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 61 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 197 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 52 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

2.2
Staatliche Berufsschule II Memmingen und der in Personalunion mitgeführten Staatlichen Wirtschaftsschule Memmingen

Die Staatliche Berufsschule II Memmingen führt Klassen in den Berufsfeldern Gesundheit, Körperpflege, Wirtschaft und Verwaltung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1 018 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Memmingen wurde von 310 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

2.3
Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg sowie der in Personalunion mitgeführten Beruflichen Oberschule Obernburg a. Main, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg führt Klassen in den Berufsfeldern Bautechnik, Fahrzeugtechnik, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1 764 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule Obernburg a. Main wurde von 176 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsoberschule von 20 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen dem Führungsverhalten beigemessen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
b)
gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c)
von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d)
gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e)
gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor