Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 526 vom 01.11.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 122f79b4809aea9248b1a8fb33392a4a8ef8355a5fa3f856f0d12d63710a87eb

Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d)
an staatlichen Beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen und Berufsoberschulen)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 18. Oktober 2023, Az. VI.7-BP9001.1-6/70/9

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) und zugleich Mitglied der erweiterten Schulleitung (hier: Schwerpunkt Schulleben, Lehrerbildung, Qualitätsentwicklung) an der Beruflichen Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.

Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:

  • verantwortliche Übernahme des Themas Schulleben sowie alle hierzu gehörenden kaufmännischen/rechtlichen Prozesse, u. a. Schulfahrten und Veranstaltungen
  • verantwortliche Übernahme und Koordination aller externen Kontakte, wie z. B. zu Eltern, Förderverein, Unternehmen (soweit nicht fachpraktische Ausbildung betreffend), sowie inhaltliche Ausgestaltung dieser Beziehungen
  • verantwortliche Übernahme der Thematik Lehrerbildung innerhalb der Schulleitung sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung als auch im Rahmen des Referendariats
  • verantwortliche Übernahme aller schulischen Qualitätsentwicklungsthemen innerhalb der Schulleitung
  • Organisation des Nachteilsausgleichs und der Anerkennung der 2. Fremdsprache
  • Mitwirkung bei der Durchführung der Fachabiturprüfung sowie bei der Organisation der „Anderen Bewerber“
  • Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, u. a. im Rahmen von sozialen Netzwerken und auch bei internationalen Kontakten
  • Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen, Notenkonferenzen
  • Im Übrigen gelten bzgl. der Funktion Mitglied der erweiterten Schulleitung die Regelungen des § 28 LDO.

Vorausgesetzt werden:

  • Erfahrung mit Unterricht und organisatorischen Rahmenbedingungen an einer Beruflichen Oberschule
  • außergewöhnlich große Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und sehr hohe Verantwortungsbereitschaft
  • ausgeprägte kommunikative und soziale Kompetenzen sowie große Freude, in einem großen Schulleitungsteam innovativ zu arbeiten
  • Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung als Mitglied der erweiterten Schulleitung
  • Bereitschaft sich zukünftig auch in die ASV einzuarbeiten
  • Bereitschaft das Konzept zur Digitalität an der FOS Haar weiterzuentwickeln

Weiterhin erwünscht sind:

  • aufgrund der Schwerpunkte Schulleben, Lehrerbildung und Qualitätsentwicklung sehr gute Kenntnisse in diesem Bereich

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei dem/der für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. dem/der für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an den/die zuständige Ministerialbeauftragten/Ministerialbeauftragte weiterleitet.

Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

b)
von dem/der zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen/deren Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.

Stefan Graf

Ministerialdirektor