Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 540 vom 15.11.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.4.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Berufsfachschulen (ohne Wirtschaftsschulen)
  • Allgemeines

2236.4.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen
Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für
Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. Oktober 2023, Az. VI.5-BS9500-37a.65 071

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 23. Juli 2013 (KWMBI. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. September 2022 (BayMBI. Nr. 602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der erste Absatz wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Satz 1 werden die Wörter „§ 71 Abs. 1 Satz 1 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 11. März 2015 (GVBl. S. 30, KWMBl. S. 22)“ durch die Wörter „§ 53 Abs. 1 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 257, BayRS 2236-4-1-9-K)“ ersetzt.
1.1.2
In Satz 2 wird die Angabe „(§ 71 Abs. 3 Satz 4 BFSO)“ durch die Angabe „(§ 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BFSO)“ ersetzt.
1.1.3
In Satz 3 wird die Angabe „§ 71 Abs. 3 Satz 4 BFSO“ durch die Angabe „§ 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BFSO“ ersetzt.
1.2
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „(§ 71 Abs. 2 Satz 1 BFSO)“ durch die Angabe „(§ 53 Abs. 1 BFSO)“ ersetzt.
1.2.2
In Satz 2 wird die Angabe „(§ 71 Abs. 2 BFSO)“ durch die Angabe „(§ 53 Abs. 2 BFSO)“ ersetzt.
1.3
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In der Überschrift wird die Angabe „2022/2023“ durch die Angabe „2023/2024“ ersetzt.
1.3.2
In Satz 1 wird die Angabe „Kinderpflege 2023“ durch die Angabe „Kinderpflege 2024“ und die Wörter „Dienstag, 7. März 2023“ werden durch die Wörter „Dienstag, 5. März 2024“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 15. November 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor