Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 546 vom 15.11.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Sondermaßnahme an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2024/2025;
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Diplom- (Univ.) oder
Masterabschluss (Univ.) der Fachrichtungen Bautechnik,
Elektro- und Informationstechnik und Metalltechnik zum
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 31. Oktober 2023, Az. VI.2-BS9008.0/12/3

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden zu dem am 10. September 2024 beginnenden Vorbereitungsdienst auch besonders gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Diplom- (Univ.) oder Masterabschluss (Univ.) der o. g. Fachrichtungen oder in verwandten Studiengängen zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist u. a. eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2018 abgelegt und mit guter Abschlussnote bestanden haben.

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Montag, 15. Januar 2024 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten. Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Diplomzeugnisses oder Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis – jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens einjährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) beizulegen.

Informationsveranstaltungen zur Sondermaßnahme finden im Dezember 2023 statt. Weitere Informationen können unter dem Link www.studien-seminar.de eingesehen werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link: www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den im Studienabschluss erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Bewerbungsgespräche werden von Mitte Januar bis Mitte März 2024 durchgeführt.

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 46