Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 549 vom 15.11.2023

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Zwischenprüfung 2024
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 31. Oktober 2023, Az. 26-P 3532-2/11

1In der Zeit vom 11. bis 18. April 2024 findet die Zwischenprüfung 2024 für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2023 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2023 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 11. bis 18. Juli 2024 abgehalten.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Ersten Teils Vierter Abschnitt der Fachverordnung Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 11. August 2022 (GVBl. S. 585) geändert worden ist, und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch Verordnung vom 19. September 2023 (GVBl. S. 570) geändert worden ist.

4Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2024 Folgendes bestimmt:

5Schriftliche Arbeiten sind in den nachfolgend genannten Fächern und Teilgebieten zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FachV-StF):

  1. 1. Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
  2. 2. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
  3. 3. Privatrecht,
  4. 4. Arbeitsrecht,
  5. 5. Wirtschaftswissenschaften.

6Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 9. Februar 2024 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 7Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor