Durchführung der Qualifikationsprüfung 2024 für den Einstieg
in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 31. Oktober 2023, Az. 26-P 3534-3/21
1In der Zeit vom 27. Juni bis 5. Juli 2024 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2024 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2021 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2021 mit der Ausbildung begonnen haben.
2Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2024 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 23. September bis 1. Oktober 2024 statt.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der am 3. November 2022 geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StBAPO der § 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StBAPO in der am 4. November 2022 geltenden Fassung tritt.
4Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO in der am 3. November 2022 geltenden Fassung sind bis zum 5. März 2024 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 5Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor