Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 587 vom 06.12.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibungen von Stellen der Sachgebietsleitung und
ggf. einer Referentenstelle an den Regierungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. November 2023, Az. III.6-BO8122.0/49

Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Unterfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Es können sich staatliche bayerische Beamte/Beamtinnen mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die über eine mehrjährige Erfahrung im Bereich der Schulleitung oder der Schulaufsicht im bayerischen Förderschuldienst verfügen.

Der Leitung im Sachgebiet 41 an der Regierung von Unterfranken sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

  • Dienst- und Fachaufsicht öffentlicher und privater Förderschulen und der Schulen für Kranke
  • Personalwesen, Personalplanung, Personalzuweisung, Personaleinsatz
  • Personalentwicklung und Besetzung von Funktionsstellen
  • Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern und privaten Trägern
  • Statistische Erhebungen zum Personal- und Unterrichtsbereich
  • Datenverarbeitung und Schulorganisation in enger Kooperation mit den Sachgebieten 43 und 44
  • Schulaufsichtliche Mitwirkung im Rahmen von Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Förderschulen in Kooperation mit Sachgebiet 44

Vorausgesetzt werden:

  • umfassende Kenntnisse administrativer und verwaltungsinterner Strukturen
  • Fundierte Systemkenntnis hinsichtlich der bayerischen Beschulungsformen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Besonderes Organisationsgeschick sowie flexible Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
  • Ausgewiesene, sehr gute EDV-Kenntnisse

Wünschenswert sind:

  • Erfahrungen in schulaufsichtlichen Tätigkeiten, insbesondere im Bereich des Personalwesens
  • Schulaufsichtliche Erfahrung und Fachexpertise im Bereich Schulbau und -Sanierung
  • Vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten/einer Referentin im Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Unterfranken frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich staatliche bayerische Beamten und Beamtinnen mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens vier Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher aufweisen.

Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

Für die Stelle der Sachgebietsleitung besteht keine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit. Die Stelle eines Referenten/einer Referentin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. November 2023, Az. III.3-BO7122.1/21/2

Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ an der Regierung von Oberbayern ist zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen (m/w/d) des Freistaats Bayern ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder Mittelschulen besitzen und über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
  • EDV-gestützte Vorbereitung, Umsetzung und Begleitung der Klassenbildung und Personalversorgung
  • Personalplanung, Personalgewinnung und Personalbewegung
  • Anerkennungen für den Einsatz im privaten Schuldienst
  • Datenverarbeitung, Statistik und Datenpflege in Schulaufsicht und Schulverwaltung
  • Unterstützungsnetzwerk zur Begleitung der Schulen bei der Gestaltung des digitalen Wandels
  • User-Help-Desk
  • Koordination der Flüchtlingsbeschulung
  • Auslandsschuldienst
  • Sportstättenbau – öffentliche und private Schulen
  • Fachliche Angelegenheiten im Schulsport und Aufsicht über den Schulsport
  • Fachberatung und amtliche Lehrerfortbildung im Bereich Sport
  • Organisation der Schulsportwettbewerbe auf Regional- und Bezirksebene
  • Koordinierung der Aufgaben in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“

Der Bewerber/Die Bewerberin soll über sehr gute EDV-Kenntnisse verfügen. Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung, ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben sowie ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit werden vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Stefan Graf

Ministerialdirektor