Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 594 vom 06.12.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Besetzung einer Stelle als Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für
Katholische Religionslehre an den Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. November 2023, Az. V.2-BO5125.0/23/4

Zum 24. Februar 2024 ist die Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters (m/w/d) für Katholische Religionslehre an den Gymnasien in Oberbayern und Schwaben neu zu besetzen.

Ihre Aufgaben als Fachberaterin/Fachberater (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Aufgaben der Fachberater in Katholischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern vom 5. Januar 2005 (KWMBl. I 2005 S. 79)):

Die Fachberaterin/Der Fachberater besucht im Auftrag des Katholischen Schulkommissariats in Bayern und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Katholischer Religionslehre an den Gymnasien in ihrem/seinem Zuständigkeitsbereich. Sie/Er hat dabei auf die Stoffwahl und die Lehrweise der Lehrkräfte zu achten und gibt ihnen Anregungen. Zu den Aufgaben der Fachberaterin/des Fachberaters gehört auch die Betreuung der Religionslehrkräfte in den ersten Dienstjahren. Auf Antrag gibt sie/er Schulleiterinnen/Schulleitern, Fachschaftsleiterinnen/Fachschaftsleitern und Fachschaften Hilfestellung bei Fragen des katholischen Religionsunterrichts.

Die Fachberaterin/Der Fachberater führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus regionale Fortbildungen durch und unterstützt die regionalen Fortbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Schulbeauftragten der Diözesen und den Fachreferentinnen/Fachreferenten der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern, die für Katholische Religionslehre und Regionale Lehrerfortbildung zuständig sind. Sie/Er arbeitet eng mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zusammen und hält Kontakt zu den Seminarlehrkräften des Faches Katholische Religionslehre und zu den Katholischen Fakultäten an den Universitäten. Die Fachberaterin/Der Fachberater steht ferner dem Staatsministerium für besondere Aufgaben im Bereich des katholischen Religionsunterrichts zur Verfügung.

Ihr Profil als Fachberaterin/Fachberater:

  • erfolgreiche Unterrichtstätigkeit am Gymnasium mit breitem Unterrichtseinsatz (Erfahrungen in allen Altersstufen einschließlich Oberstufe); Erfahrungen als Fachschaftsleiterin bzw. Fachschaftsleiter sind wünschenswert;
  • nachgewiesene gute oder sehr gute fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Kompetenzen im Fach Katholische Religionslehre;
  • ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten sowie kommunikative und soziale Kompetenzen (insbesondere Konflikt- und Integrationsfähigkeit, Bereitschaft zur fachlichen Vernetzung und zur Zusammenarbeit mit den übrigen Fachberaterinnen/Fachberatern für Katholische Religionslehre an den Gymnasien in Bayern);
  • überzeugende Lehrerpersönlichkeit, die den gymnasialen Bildungs- und Erziehungsauftrag vertritt und damit nicht nur in fachlicher Hinsicht Vorbild für Lehrkräfte ist;
  • Bereitschaft zur Fortbildung in allen für die Tätigkeit relevanten Aufgabenfeldern, auch hinsichtlich fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsziele;
  • Innovationsbereitschaft;
  • hohe Einsatzbereitschaft;
  • Kenntnis wesentlicher Regelungen des Schul- und Dienstrechts;
  • Bereitschaft, sich als fachliche Führungskraft auch in die Schulentwicklung und in die Fortbildung von Lehrkräften einzubringen.

Es können sich Beamtinnen bzw. Beamte des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Besoldungsgruppe A 14 und höher,
  • Nachweis über eine gute oder sehr gute wissenschaftliche Qualifikation im Fach Katholische Religionslehre,
  • mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit am Gymnasium nach der Verbeamtung auf Lebenszeit,
  • kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts an Gymnasien gem. Art. 136 Abs. 4 BV (Missio Canonica).

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Berücksichtigt wird bei der Funktion der Fachberaterin/des Fachberaters darüber hinaus auch die wissenschaftliche Qualifikation im einschlägigen Fach. Hierfür bildet die entsprechende Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung ein erstes Indiz, das durch eine ggf. vorhandene wissenschaftliche Qualifikation im relevanten Fachbereich (in der Regel Promotion, Habilitation, einschlägige fachwissenschaftliche Publikationen) ergänzt werden kann. Entscheidend ist das Vorliegen der Verwendungseignung als Fachberater, als Fachreferent an der MB-Dienststelle oder als Seminarlehrkraft im Fach Katholische Religionslehre in der aktuellen dienstlichen Beurteilung.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll an einer Schule im Zuständigkeitsbereich der angestrebten Stelle als Fachberaterin/Fachberater (d. h. in den Regierungsbezirken Oberbayern oder Schwaben) beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule in den betreffenden Regierungsbezirken versetzen zu lassen.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht.

Zu den Bewerbungen ist durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts Stellung zu nehmen. Die aktuelle dienstliche Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. I S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) ist beizufügen.

Um einen einheitlichen Vollzug der Beurteilungsrichtlinien zu gewährleisten, wird gebeten, sich vor Erstellung einer Anlassbeurteilung ins Benehmen mit der zuständigen Dienststelle der Ministerialbeauftragten bzw. des Ministerialbeauftragten zu setzen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

Stefan Graf

Ministerialdirektor