Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 618 vom 13.12.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

8113.1-A
  • Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung
  • Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung sowie Eingliederung behinderter Menschen und ausländischer Arbeitnehmer
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Schwerbehindertenrecht
  • Bayerischer Landesplan für Menschen mit Behinderung, Bayerischer Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter
  • Offene Behindertenarbeit

8113.1-A

Änderung der Bekanntmachung über die Förderung von Selbsthilfegruppen für
Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 28. November 2023, Az. II4/6418.10-1/77

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronische Krankheit vom 21. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 25) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 6 wird folgende Nr. 6.7 angefügt:
„6.7
Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern und Antragstellerinnen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.“
1.2
In Nr. 11 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2023 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor