Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 630 vom 20.12.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

2330-B
  • Verwaltung
  • Raumordnung, Bodenverteilung, Wohnungsbau, Siedlungswesen, Kleingartenwesen, Grundstücksverkehrsrecht
  • Siedlungs- und Wohnungswesen
  • Wohnungswesen

2330-B

Änderung der Richtlinien des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur
Förderung von Eigenwohnraum

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 1. Dezember 2023, Az. 31-4764-1-4

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum vom 3. Januar 2005 (AIIMBl. S. 9), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. August 2022 (BayMBl. Nr. 502) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Dem bisherigen Wortlaut wird folgende Nr. 4.1 vorangestellt:
„4.1
Die Nrn. 4.1 bis 4.4 sowie die Nrn. 5.1 und 5.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13. April 2023 (BayMBl. Nr. 206), gelten entsprechend.“
1.1.2
Der bisherige Wortlaut wird Nr. 4.2 und wie folgt geändert:
1.1.2.1
In Satz 1 werden die Wörter „der Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16. März 2022 (BayMBl. Nr. 204),“ durch die Angabe „WFB 2023“ ersetzt.
1.1.2.2
In Satz 2 wird die Angabe „Nr. 34 der WFB 2012“ durch die Angabe „Nr. 46 WFB 2023“ ersetzt.
1.2
Nr. 6.5 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „Nrn. 47.1 bis 47.9 WFB 2022“ durch die Angabe „Nrn. 45.1 bis 45.9 WFB 2023“ ersetzt.
1.2.2
In Satz 2 werden die Wörter „Dritten Teil der WFB 2022“ durch die Wörter „Teil 3 der WFB 2023“ und wird die Angabe „Nr. 47.10 WFB 2022“ durch die Angabe „Nr. 45.10 WFB 2023“ ersetzt.
1.3
In Nr. 9 wird die Angabe „Nr. 50 WFB 2022“ durch die Angabe „Nr. 48 WFB 2023“ ersetzt.
1.4
In Nr. 12.1 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2023 in Kraft.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor