Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 633 vom 20.12.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Organisation und Verwaltung der Schule

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Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 30. November 2023, Az. V.8-BS4400.13/183/2

  1. 1. 1Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. September 1994 in der Fassung vom 21. September 2023 „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 als verbindliche Vorschrift in den naturwissenschaftlichen Fächern und in Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst, Musik sowie bei allen Unterrichtsveranstaltungen, bei denen diese Richtlinie anzuwenden ist, in den allgemeinbildenden Schulen sowie den allgemeinbildenden Fächern berufsbildender/beruflicher Schulen in Bayern in Kraft gesetzt.

2Die vollständige Fassung der Richtlinie steht als Veröffentlichung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland unter https://www.kmk.org/service/servicebereich-schule/sicherheit-im-unterricht.html zur Verfügung.

  1. 2. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht vom 5. Juli 2013 (KWMBl. S. 235) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent