Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 647 vom 20.12.2023

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2244-F
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Kunst, Kulturpflege und Kulturschutz
  • Heimatpflege und Heimatforschung

2244-F

Änderung der Trachtenverbandförderrichtlinie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 6. Dezember 2023, Az. 54-L 1892-13/10

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Trachtenverbandförderrichtlinie (FörTrachVR) vom 24. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 620) wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 1 Satz 2 Buchst. a wird das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
2.
Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
2.1
In der Überschrift wird das Wort „Maßnahmenförderung“ durch das Wort „Vorhabenförderung“ ersetzt.
2.2
Im Wortlaut wird jeweils das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
3.
Nr. 2.3 wird wie folgt geändert:
3.1
In der Überschrift wird das Wort „Maßnahmenförderung“ durch das Wort „Vorhabenförderung“ ersetzt.
3.2
Im Wortlaut wird das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
4.
In Nr. 3 Satz 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
5.
Nr. 4.1. wird wie folgt geändert:
5.1
In Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
5.2
In Satz 3 werden die Wörter „die beantragte Maßnahme“ durch die Wörter „das beantragte Vorhaben“ ersetzt.
6.
Nr. 4.2.2 wird wie folgt geändert:
6.1
In Satz 1 werden ersetzt:
6.1.1
das Wort „Ausbildungsmaßnahmen“ durch das Wort „Ausbildungsvorhaben“ und
6.1.2
das Wort „Schulungsmaßnahmen“ durch das Wort „Schulungsvorhaben“.
6.2
In Satz 2 und 3 wird jeweils das Wort „Weiterbildungsmaßnahmen“ durch das Wort „Weiterbildungsvorhaben“ ersetzt.
7.
In Nr. 5.2 wird das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
8.
Nr. 5.2.2 wird wie folgt geändert:
8.1
In der Überschrift wird das Wort „Maßnahmenförderung“ durch das Wort „Vorhabenförderung“ ersetzt.
8.2
In Satz 1 werden ersetzt:
8.2.1
das Wort „Maßnahmenförderung“ durch das Wort „Vorhabenförderung“ und
8.2.2
das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“.
9.
Nr. 5.2.3 wird wie folgt geändert:
9.1
In der Überschrift wird das Wort „Maßnahmenförderung“ durch das Wort „Vorhabenförderung“ ersetzt.
9.2
In Satz 1 wird das Wort „Maßnahmenförderung“ durch das Wort „Vorhabenförderung“ ersetzt.
9.3
In Nr. 5.2.4 werden ersetzt:
9.3.1
das Wort „Weiterbildungsmaßnahmen“ durch das Wort „Weiterbildungsvorhaben“ und
9.3.2
das Wort „Ausbildungsmaßnahmen“ durch das Wort „Ausbildungsvorhaben“.
9.4
In Nr. 5.2.5 wird das Wort „Weiterbildungsmaßnahmen“ durch das Wort „Weiterbildungsvorhaben“ ersetzt.
9.5
Nach Nr. 5.2.6 wird folgende Nr. 5.2.7 eingefügt:
„5.2.7
Ebenfalls zuwendungsfähig sind die dem Bayerischen Trachtenverband e. V. im Zusammenhang mit dem Vollzug dieser Richtlinie entstehenden Verwaltungsausgaben.“
10.
In Nr. 5.3.1 wird das Wort „freien“ durch das Wort „pflichtgemäßen“ ersetzt.
11.
In Nr. 5.3.3 Satz 1 wird ersetzt:
11.1
das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ und
11.2
die Wörter „eine Maßnahme“ durch die Wörter „ein Vorhaben“.
12.
In Nr. 5.3.4 wird ersetzt:
12.1
das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ und
12.2
das Wort „Maßnahme“ durch das Wort „Vorhaben“.
13.
Nr. 5.3.5 wird wie folgt gefasst:
„5.3.5
Zur Abgeltung der nach Nr. 5.2.7 zuwendungsfähigen Verwaltungsausgaben dürfen 2 % der jährlichen Zuwendung verwendet werden (Verwaltungspauschale).“
14.
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
14.1
In der Überschrift wird das Wort „Doppelförderung“ durch das Wort „Mehrfachförderung“ ersetzt.
14.2
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Eine Zuwendung darf nicht bewilligt werden, wenn für Vorhaben nach Nr. 2 eine Förderung der Europäischen Union, des Bundes, des Freistaates Bayern oder eines anderen Landes auf Grund anderer Rechtsvorschriften in Anspruch genommen wird.“

14.3
In Satz 2 werden die Wörter „derselben Maßnahme“ durch die Wörter „desselben Vorhabens“ ersetzt.
15.
In Nr. 7.2.2 Satz 3 wird das Wort „Maßnahmen“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
16.
In Nr. 7.4.4. Satz 2 werden die Wörter „derselben Maßnahme“ durch die Wörter „desselben Vorhabens“ ersetzt.
17.
In Nr. 9 Halbsatz 2 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
18.
Das Muster zur Richtlinie für die Förderung von Aktivitäten im Bayerischen Trachtenverband e. V. erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.

§ 2

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 17 am 31. Dezember 2023 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor



Anlage