Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 656 vom 20.12.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Sonstige Bekanntmachung

Siebte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung
und der Wildbäche (Gewässerverzeichnis – GewVz)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 5. Dezember 2023, Az. 52.2d-U4502-2010/3-200

  1. 1. Verfügung

1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1, 2 und 3) berichtigt und neu erlassen.

  1. 2. Begründung

1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1, 2 und 3 der Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2022 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Zu den Gewässern zweiter Ordnung (Anlage 1) ergab sich eine Korrektur in der Beschreibung des Anfangspunktes des Großen Regen (Kenn-Nr. 2.1.8, lfd. Nr. 64). 3Hier wurde Gemeinde Lindberg in Stadt Zwiesel geändert. 4Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden zusätzlich geänderte Einzugsgebietsnamen, ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. 5Desweiteren wurden fehlerhafte Ausbaustrecken zur Löschung aus dem Verzeichnis gemeldet. 6In der Anlage 2 erfolgte in einem Wildbacheinzugsgebiet (lfd. Nr. 356) die Korrektur des Einzugsgebietsnamens von Kollbach in Kohlbach. 7In der Anlage 3 erfolgte deshalb ebenfalls die Korrektur des Einzugsgebietsnamens von Kollbach in Kohlbach. 8Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden vier Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken gemeldet, 19 Ausbaustrecken wurden gelöscht. 9In der Anlage 3 wurden daher folgende Änderungen vorgenommen: 10Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 1991 und 1892 (Lkr. Miesbach) wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. 11Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2206 (Lkr. Rosenheim) wurde im unteren Bereich gekürzt. 12Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 273 (Lkr. Oberallgäu) wurde im oberen Bereich gekürzt. 13Die ausgebaute Wildbachstrecke mit der Strecken-ID 435 (Lkr. Oberallgäu) wurde unterhalb der OA 5 aus dem Verzeichnis entfernt. 14Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 77, 2, 41, 458, 369, 329, 225, 237, 413, 18, 437, 154, 120, 313, 362, 386, 100 (Lkr. Oberallgäu) wurden gelöscht.

  1. 3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 733 vom 21. Dezember 2022) außer Kraft.

Dr. Rüdiger Detsch

Ministerialdirektor



Anlagen