Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 79 vom 15.02.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle als Leiterin/Leiter (m/w/d)
der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. Februar 2023, Az. IV.9-BS4305.3/2/1

Die Stelle der Leiterin/des Leiters (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost ist zum 1. August 2023 neu zu besetzen. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost zugeordnet. Der Dienstort ist München. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für Oberbayern-Ost zuständig und damit Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Oberbayern-Ost.

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studiendirektor als Leiterin/Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle). Eine Beförderung kann erst bei Vorliegen der entsprechenden haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316).

Der Leiterin/dem Leiter (m/w/d) obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.

Von der Leiterin/dem Leiter (m/w/d) wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

  • die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
  • die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
  • die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
  • beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
  • mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten,
  • die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) (m/w/d) sowie Beamtinnen/Beamte (m/w/d) an den Staatlichen Schulberatungsstellen, am ISB und an der ALP Dillingen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen,
  • Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG),
  • nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit als Beratungslehrkraft
    • an einer Schule und
    • in mindestens einem Aufgabenfeld der Staatlichen Schulberatung (z. B. Lehrergesundheit, Demokratie und Toleranz, Mobbingprävention) oder im Rahmen einer Tätigkeit an der Staatlichen Schulberatungsstelle,
  • vertiefte schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens, auch über Bayern hinaus.

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

  • Sehr gute organisatorische Fähigkeiten,
  • Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit,
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten,
  • überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten,
  • Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen.

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass die Tätigkeit durch die Bewerberin/den Bewerber (m/w/d) für mindestens fünf Jahre ausgeübt wird.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift und ihrer Dienststelle mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen (bzw. entsprechender Nachweise über die Vorbildung und Ausbildung im Sinne des BayLBG) auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332), bzw. Abschnitt B Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. März 2021 (BayMBl. Nr. 272)).

Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost dem Staatsministerium vor.

Den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Frau StDin Mira Neygandhi (Tel.: 089 2186-2716) gerne zur Verfügung.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

bei dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) sechs Wochen

jeweils nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung im BayMBl.

Stefan Graf

Ministerialdirektor