Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 95 vom 22.02.2023

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1 bis 3 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 6)

in Nürnberg-Fürth

  1. 2. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Bamberg

  1. 3. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Erlangen

  1. 4. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Amberg, Aschaffenburg, Traunstein und Würzburg

Die Stelle in Traunstein kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf drei Viertel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 5. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München

  1. 6. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Coburg und Schweinfurt

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 3 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Mai 2023 (Nr. 2)
  • 16. Mai 2023 (Nr. 3)
  • 1. November 2023 (Nr. 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 3 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4 bis 6 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 13. März 2023.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Geschäftsleiter bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  2. 2. Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  3. 3. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Cham in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  4. 4. Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  5. 5. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 3 bis 5 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 13. März 2023.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstellen:

Cadolzburg
frei seit 1. Februar 2023
(bisheriger Inhaber:
Notar Ralf Rebhan)
Burgkunstadt
frei seit 11. Februar 2023
(bisherige Inhaberin:
Notarin Dr. Kerstin Deutsch)

Freiwerdende Notarstellen:

Deggendorf
frei ab 1. März 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Malte Giebel)
Aschaffenburg
frei ab 1. März 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Heinrich Klotz
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Thilo Morhard)
Werneck
frei ab 1. Juni 2023
(derzeitiger Inhaber:
Notar Sebastian Schmitt)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. Juni 2023 (Cadolzburg, Burgkunstadt, Deggendorf, Werneck)
  • 1. Juli 2023 (Aschaffenburg)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerber um die Notarstelle in Aschaffenburg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 21. März 2023.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.

Personalnachrichten

Veränderungen im Bereich der Notare

Es wurden bestellt

  • mit Wirkung vom 1. Januar 2023:

Notar a. D. Stefan Künkele zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Ebermannstadt.

Notarassessor Dr. Josef Eicher zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Arnstorf.

  • mit Wirkung vom 1. Februar 2023:

Notarassessorin Dr. Sabine Keindl zur Notarin auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Altötting.

Notarassessor Dr. Daniel Sommer zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Coburg.

Notar a. D. Dr. Sebastian Löffler zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Nürnberg.

Den Amtssitz haben verlegt

  • mit Wirkung vom 1. Dezember 2022:

Notarin Dr. Ursula Geßner von Nürnberg nach Ochsenfurt.

  • mit Wirkung vom 1. Februar 2023:

Notar Ralf Rebhan von Cadolzburg nach Nürnberg.

Notarin Stefanie Gläser von Fürth nach München.

Notarin Kathrin Kuhne von Geisenfeld nach München.

Notar Dr. Josef Zintl von Neuburg a.d.Donau nach München.

  • mit Wirkung vom 11. Februar 2023:

Notarin Dr. Kerstin Deutsch von Burgkunstadt nach Ebersberg.

Entlassen wurde

  • mit Wirkung vom 11. Februar 2023:

Notar Hubert Frauhammer in Ebersberg.